Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienpflegedienste dabei, ihre Angebote weiterzuentwickeln und an die aktuellen gesellschaftlichen Lebenssituationen anzupassen. Dieses Förderprogramm richtet sich an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Familien in Not- und Krisensituationen durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm zur Entwicklung von Familienpflegediensten in Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, Familien in Not- und Krisensituationen durch den Aufbau und die Weiterentwicklung qualifizierter ambulanter Hilfsangebote zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in NRW, die Familienpflegedienste betreiben und Fachkräfte beschäftigen.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt gezielt die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung für den Ausbau und die Vernetzung von Familienpflegediensten zuständig sind. Die Förderung ermöglicht die Weiterentwicklung ambulanter sozialpflegerischer Hilfen und stärkt präventive Maßnahmen zum Kindeswohl in Nordrhein-Westfalen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm gewährt Zuschüsse zur Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung wird jährlich neu festgelegt, wobei maximal eine Stelle pro Kreis/kreisfreier Stadt gefördert wird. Der Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung erfordert, dass die Einsatzleitung durch eine fachlich qualifizierte hauptberufliche Kraft besetzt wird und die Familienpflegedienste eine Mindestanzahl an Fach- und Ergänzungskräften vorhalten. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten obligatorisch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsverfahren

Anträge für die Förderung von Familienpflegediensten sind jährlich bis zum 1. November beim zuständigen Landschaftsverband einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Landschaftsverbände, die auch für die Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen zuständig sind.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung von Nordrhein-Westfalen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Familienpflegedienste

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

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