Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) im Saarland unterstützt Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei der Umsetzung fischereidienlicher Vorhaben. Das Programm zielt auf eine nachhaltige, naturverträgliche Fischerei ab, die den Schutz der Fischbestände und Gewässerökologie sicherstellt. Antragsberechtigte können Zuschüsse für ein breites Spektrum an Maßnahmen erhalten, von Besatzmaßnahmen bis zur Jugendförderung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen der Fischereiförderung Saarland
Dieser Abschnitt erläutert die förderberechtigten Einheiten der „Förderung von Maßnahmen der Fischerei“ im Saarland. Die Richtlinie richtet sich vornehmlich an Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften, um die Umsetzung nachhaltiger und naturverträglicher Fischereipraktiken zu unterstützen und den Schutz von Fischbeständen sowie aquatischen Ökosystemen sicherzustellen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Aktivitäten
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen der Fischerei“ (FRL-Fischerei). Das Programm unterstützt eine breite Palette fischereidienlicher Projekte, von wissenschaftlichen Untersuchungen über Besatzmaßnahmen bis hin zu Bildungs- und Infrastrukturprojekten im Bereich der Fischerei.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt liefert Details zur finanziellen Unterstützung durch das Programm „FRL-Fischerei“. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können. Bei besonderem Landesinteresse ist sogar eine 100%ige Finanzierung möglich. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung liegt bei 500 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen der „FRL-Fischerei“. Dies umfasst rechtliche Voraussetzungen für die Antragstellung, Regelungen zu Eigenleistungen und zur Zweckbindung der Förderung sowie Bestimmungen zur Rückforderung von Mitteln.
Antragsverfahren für die Fischereiförderung
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die „FRL-Fischerei“ im Saarland, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Auszahlung der Fördermittel. Es werden auch die Möglichkeiten eines vorzeitigen Vorhabensbeginns und die Prüfverfahren erläutert.
Rechtsgrundlagen der Fischereiförderung
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm „Maßnahmen der Fischerei“ im Saarland legitimieren und dessen Betrieb regeln. Es identifiziert die primären Autoritäten und wichtige übergeordnete Bestimmungen, die die Durchführung des Programms beeinflussen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei besonderem Landesinteresse bis zu 100%.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.08.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Saarland (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Fischereiverbände, Fischereivereine, Fischereigenossenschaften, Fischerei, Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4