Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei) im Saarland unterstützt Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei der Umsetzung fischereidienlicher Vorhaben. Das Programm zielt auf eine nachhaltige, naturverträgliche Fischerei ab, die den Schutz der Fischbestände und Gewässerökologie sicherstellt. Antragsberechtigte können Zuschüsse für ein breites Spektrum an Maßnahmen erhalten, von Besatzmaßnahmen bis zur Jugendförderung.

Wer wird gefördert: Zielgruppen der Fischereiförderung Saarland

Dieser Abschnitt erläutert die förderberechtigten Einheiten der „Förderung von Maßnahmen der Fischerei“ im Saarland. Die Richtlinie richtet sich vornehmlich an Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften, um die Umsetzung nachhaltiger und naturverträglicher Fischereipraktiken zu unterstützen und den Schutz von Fischbeständen sowie aquatischen Ökosystemen sicherzustellen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Aktivitäten

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen der Fischerei“ (FRL-Fischerei). Das Programm unterstützt eine breite Palette fischereidienlicher Projekte, von wissenschaftlichen Untersuchungen über Besatzmaßnahmen bis hin zu Bildungs- und Infrastrukturprojekten im Bereich der Fischerei.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt liefert Details zur finanziellen Unterstützung durch das Programm „FRL-Fischerei“. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt werden können. Bei besonderem Landesinteresse ist sogar eine 100%ige Finanzierung möglich. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung liegt bei 500 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen der „FRL-Fischerei“. Dies umfasst rechtliche Voraussetzungen für die Antragstellung, Regelungen zu Eigenleistungen und zur Zweckbindung der Förderung sowie Bestimmungen zur Rückforderung von Mitteln.

Antragsverfahren für die Fischereiförderung

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die „FRL-Fischerei“ im Saarland, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Auszahlung der Fördermittel. Es werden auch die Möglichkeiten eines vorzeitigen Vorhabensbeginns und die Prüfverfahren erläutert.

Rechtsgrundlagen der Fischereiförderung

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm „Maßnahmen der Fischerei“ im Saarland legitimieren und dessen Betrieb regeln. Es identifiziert die primären Autoritäten und wichtige übergeordnete Bestimmungen, die die Durchführung des Programms beeinflussen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei besonderem Landesinteresse bis zu 100%.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.08.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Fischereiverbände, Fischereivereine, Fischereigenossenschaften, Fischerei, Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4

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