Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Geschlossen
Das Land Bremen unterstützt mit dem Programm "Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)" kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bremische Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu steigern. Die Unterstützung erfolgt vorrangig durch zinsgünstige Darlehen und in begründeten Fällen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Diese Förderrichtlinie richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Darüber hinaus sind bremische Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten antragsberechtigt. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit dieser Akteure im Land Bremen zu steigern, indem es sie bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen unterstützt.
Was wird gefördert: Projekte, Themen und Kosten
Diese Richtlinie unterstützt eine breite Palette innovativer Vorhaben, die von Forschung und Entwicklung über Prozess- und Organisationsinnovationen bis hin zu Durchführbarkeitsstudien und Innovationsberatungsdiensten reichen. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Stärkung von Innovationsclustern und zur Abordnung von hochqualifiziertem Personal. Die förderfähigen Kosten umfassen Personal-, Sach- und Investitionskosten, abhängig von der Art des Projekts und dem Antragsteller.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt primär in Form von zinsgünstigen Darlehen, wobei in begründeten Einzelfällen auch nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden können. Eine Kombination beider Förderarten ist ebenfalls möglich. Die Höhe der Förderung hängt von der Projektart und dem Antragsteller ab, wobei für Darlehen bis zu 500.000 EUR und für Zuschüsse variierende Höchstbeträge festgelegt sind. Die Beihilfenintensität variiert je nach Vorhaben und Unternehmensgröße.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und verfahrenstechnische Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung der EU-Beihilfenregelungen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, sowie spezifische Vorgaben für Verbundprojekte. Es ist entscheidend, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, um den Anreizeffekt der Beihilfe sicherzustellen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind generell von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Art des Vorhabens: Für FuE-Projekte, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Durchführbarkeitsstudien ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, beginnend mit einer Projektskizze. Für alle anderen Fördermaßnahmen gilt ein einstufiges Verfahren. Anträge müssen stets auf offiziellen Vordrucken eingereicht werden und spezifische Angaben zum Vorhaben und den Kosten enthalten. Die Bewilligungsentscheidung obliegt dem Projektträger nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Die Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation ist die zentrale Rechtsgrundlage des Programms. Sie basiert auf den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Darüber hinaus ist das Programm eng mit dem EU-Beihilfenrecht verknüpft, insbesondere mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die die Vereinbarkeit bestimmter Beihilfen mit dem Binnenmarkt regelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Sonstige
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation des Landes Bremen
Verwaltet von: BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH