Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) mit Zuschüssen, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu fördern. Ziel ist es, strukturelle Nachteile durch überbetriebliche Zusammenarbeit zu überwinden, die Holzvermarktung zu professionalisieren und die forstfachliche Betreuung von Waldbesitzern zu sichern. Das Programm trägt zur Klimaanpassung, CO2-Minderung sowie zum Biodiversitäts- und Bodenschutz bei.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) in Niedersachsen. Ziel ist es, die nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern, strukturelle Nachteile zu überwinden und die Leistungsfähigkeit des Waldes für Natur und Allgemeinheit zu erhalten und auszubauen. Die Förderung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu stärken und die Professionalisierung in der Forstwirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst verschiedene Projekte zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung und zur Überwindung struktureller Hemmnisse. Dazu gehören die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebots, die Professionalisierung von Zusammenschlüssen und die forstfachliche Betreuung von mittlerem und kleinem Waldbesitz.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und richtet sich nach Festbeträgen pro Einheit oder Anteilen der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit kann bis zu zehn Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Führung eines Mitgliederverzeichnisses, die Einhaltung von Effizienzkriterien und die Beschäftigung von forstfachlichem Personal. Zudem sind spezielle Bedingungen für die jeweilige Fördermaßnahme zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse des Landes Niedersachsen und wird teilweise durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mitfinanziert. Es unterliegt zudem spezifischen EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 2,00 €/Efm für Holzvermarktung (bis zu 10 Jahre, min. 2.500 €); bis zu 7,00 €/ha für forstfachliche Betreuung (max. 50% der Ausgaben, min. 500 €); Professionalisierung: 90% (1. Jahr) bis 50% (5. Jahr) der Ausgaben (min. 2.500 €).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (inkl. Südniedersächsisches Bergland, Ostniedersächsisches Tiefland, Westniedersächsisches Tiefland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Zusätzliche Partner:

Bund (im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK))

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