Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Wenn Sie als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss Maßnahmen zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung und zur Überwindung struktureller Nachteile planen, können Sie in Sachsen-Anhalt einen Zuschuss erhalten. Dieses Programm fördert Vorhaben, die die Besitzzersplitterung im Privatwald überwinden und die Professionalisierung der Forstwirtschaft vorantreiben.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Waldbewirtschaftung zu verbessern und strukturelle Nachteile, die insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren, zu überwinden. Die Förderung zielt darauf ab, die Eigenständigkeit und Professionalität dieser Zusammenschlüsse zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung und zur Überwindung struktureller Hemmnisse. Dies umfasst Waldpflegeverträge, Maßnahmen zur Mitgliederinformation und -aktivierung, die Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots, die Professionalisierung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sowie die Erstellung von Gutachten.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung an. Die Höhe der Zuwendung und die maximale Förderdauer variieren je nach Art der Maßnahme und den spezifischen Kriterien. Eine Mindestzuwendung von 500 Euro pro Antrag ist erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter spezifische Vertrags- und Qualifikationsanforderungen sowie die Einhaltung der De-minimis-Regelung und weiterer administrativer Bestimmungen. Die Zuwendungsempfänger sind zudem zur Kooperation und Transparenz verpflichtet.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt stichtagsbezogen und erfordert die Einreichung eines schriftlichen Antrags beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse basiert auf der 'Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse' von 2017. Sie wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie EU-Verordnungen untermauert, die den Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je Maßnahme, maximal 3.000 € für Gutachten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Forestry

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark

Zusätzliche Partner:

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

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