Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen Geschlossen
Dieses bayerische Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Frauenhäuser, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen. Es zielt darauf ab, Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, flächendeckend mit Schutz und psychosozialer Beratung zu versorgen. Das Programm dient der Umsetzung der Istanbul-Konvention und sichert wichtige soziale Hilfsangebote in Bayern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt gezielt Organisationen in Bayern, die Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder bereitstellen, welche von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das Programm zielt darauf ab, eine flächendeckende Versorgung mit Schutz- und Beratungsstrukturen im Freistaat Bayern zu gewährleisten.
Was wird gefördert
Gefördert werden Personal- und teilweise Sachausgaben für Fachkräfte in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Interventionsstellen, die Opfern häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt Unterstützung bieten. Die Maßnahmen umfassen Krisenintervention, Beratung und Begleitung in verschiedenen Entwicklungsstadien der Hilfesuchenden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Einrichtung und der Art des Personals, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Träger zu leisten ist. Die Bewilligungszeiträume sind in der Regel kalenderjährlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Ausstattung und des Betriebs der Einrichtungen, der Qualifikation des Personals, der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren sowie der finanziellen Beteiligung von Kommunen. Diese Maßnahmen gewährleisten die Qualität und Nachhaltigkeit der Hilfsangebote.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss unter Verwendung spezifischer Vordrucke bis zum 1. Dezember des Vorjahres des Bewilligungszeitraums bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Erstanträge und wesentliche Änderungen bedürfen der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Nachweise und Prüfungen erfolgen durch die Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 24. Februar 2022 und ist in Übereinstimmung mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern sowie den Zielen der Istanbul-Konvention.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
533.997,00 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von: Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend
Zusätzliche Partner: Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, kommunale Gebietskörperschaften, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag
Website: Regierung von Mittelfranken