Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ) Offen
Dieses Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Maßnahmen zur Durchführung und Qualitätssicherung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Es bietet Zuschüsse für pädagogische Begleitung und organisatorische Kosten, um eine hochwertige Umsetzung des FSJ im Land zu gewährleisten und jungen Menschen ein wertvolles Bildungs- und Orientierungsjahr zu ermöglichen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg, die sich der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Durchführung des FSJ widmen. Die Förderung unterstützt ihre Maßnahmen zur pädagogischen Begleitung und Organisation von FSJ-Plätzen, um jungen Menschen ein wertvolles Bildungs- und Orientierungsjahr zu ermöglichen und das Gemeinwohl zu stärken. Ziel ist es, den quantitativen Ausbau des FSJ im Land mit hohen Qualitätsstandards zu verbinden.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Ausgaben, die direkt mit der Sicherstellung der Qualität und Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Baden-Württemberg verbunden sind. Dies umfasst Kosten für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen, die Organisation des Dienstes sowie die Durchführung von Seminaren.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Teilfinanzierung der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist pro Freiwilligem begrenzt, und die Gesamtsumme der öffentlichen Zuschüsse darf einen bestimmten Anteil der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Die Landesförderung wird für das jeweils geltende Haushaltsjahr bewilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Förderung ist an spezifische rechtliche und qualitative Bedingungen geknüpft, die die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) erfüllen müssen. Dies beinhaltet die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Mindestqualitätsstandards, die Sicherstellung der pädagogischen Begleitung und die Offenheit des Angebots für alle jungen Menschen. Zudem sind spezifische Regelungen bezüglich der Organisation und Durchführung des Dienstes sowie der finanziellen Abwicklung zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist einmal jährlich beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Nach Prüfung und Mittelzuweisung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung durch die L-Bank Karlsruhe. Die Förderung wird für das jeweils geltende Haushaltsjahr bewilligt und unterliegt einer Nachweispflicht. Träger sind verpflichtet, Änderungen relevanter Umstände unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die die Durchführung und Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) regelt. Es ist zudem eng mit dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und den Mindestqualitätsstandards des zuständigen Ministeriums verknüpft, die die rechtliche und qualitative Grundlage für das FSJ bilden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500,00 €
Einsendeschluss:
01.03.2026
Offen bis:
30.06.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Zusätzliche Partner: Landesarbeitskreis FSJ Baden-Württemberg