Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Offen
Das Land Hessen bietet einen Zuschuss für anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) an. Ziel ist es, die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die laufenden Kosten zu unterstützen sowie die bedarfsgerechte Ausweitung und Inklusion im FSJ zu fördern. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Qualität und Verfügbarkeit des FSJ-Angebots in Hessen zu sichern.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Hessen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen. Das Programm zielt darauf ab, die Anzahl der FSJ-Leistenden und Einsatzstellen im Bundesland zu sichern und die bedarfsgerechte Ausweitung zu unterstützen, insbesondere durch die Gewinnung neuer Zielgruppen für das FSJ.
Was wird gefördert
Die Förderung unterstützt Maßnahmen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Hessen. Dies umfasst sowohl die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die damit verbundenen laufenden Kosten als auch trägerübergreifende Maßnahmen von landesweiter Bedeutung zur Sicherung und Weiterentwicklung des FSJ im Bundesland. Die Förderung soll das klassische FSJ stärken und gleichzeitig dessen Inklusion vorantreiben.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Hessen unterstützt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) mit finanziellen Zuschüssen. Diese Förderung ist als monatlicher Festbetrag konzipiert, um die pädagogische Begleitung und laufende Kosten zu decken, und kann sich über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erstrecken. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Dazu gehören die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die Sicherstellung der Einsatzstelle in Hessen sowie die Verpflichtung zu einer diskriminierungsfreien Grundhaltung. Es gibt außerdem Anforderungen an die Berichterstattung und die Budgetverwaltung.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen muss vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch bis zum 15. September für das laufende FSJ-Jahr, beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden. Für bestimmte trägerübergreifende Maßnahmen ist das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zuständig. Nachmeldungen von Teilnehmern sind monatlich möglich.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Hessen basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen, die ihre Legitimität und Operationalisierung sicherstellen. Die maßgebliche Grundlage ist die Förderrichtlinie für das Freiwillige Soziale Jahr, die sich wiederum auf das Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie die Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie bezieht.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
50,00 €
Einsendeschluss:
15.09.2025
Offen bis:
31.07.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Verwaltet von: Regierungspräsidium Darmstadt
Website: Regierungspräsidium Darmstadt