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Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Hessen fördert die Schaffung von Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger in hessischen Kommunen. Ziel ist es, älteren Menschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und die häusliche Versorgung sowie soziale Teilhabe zu verbessern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Personalkosten und unterstützt präventive Maßnahmen sowie die Koordination bestehender Hilfsstrukturen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen in Hessen, die Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger schaffen möchten. Ziel ist die Verbesserung der häuslichen Versorgung und sozialen Teilhabe älterer Menschen in den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Kosten

Das Förderprogramm unterstützt die Schaffung von Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die sich auf präventive Maßnahmen, Versorgungsplanung und Netzwerkarbeit im Bereich der medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung konzentrieren. Geförd werden hierbei ausschließlich Personalausgaben.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Das Land Hessen unterstützt Kommunen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Schaffung von Gemeindepflegerstellen. Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten ab, begrenzt auf 50.000 Euro pro Vollzeitstelle jährlich. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre, längstens jedoch bis Ende 2026.

Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller

Um Förderungen für Gemeindepflegerstellen zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einreichung eines gültigen Konzepts und die Einhaltung allgemeiner Förderbestimmungen des Landes Hessen. Das Programm ist nicht mit Beihilfen im Sinne des AEUV gleichzusetzen und erfordert die Unterstützung von Überwachungs- und Prüfungsprozessen.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Der Antrag auf Förderung der Gemeindepflegerstellen ist elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen. Die Anträge können jährlich zu festen Stichtagen gestellt werden und müssen alle erforderlichen Unterlagen wie ein gültiges Konzept und einen Finanzierungsplan enthalten.

Rechtsgrundlage: Offizielle Dokumente und Bestimmungen

Die Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern basiert auf der Richtlinie zur Förderung für die Jahre 2023 bis 2026. Sie unterliegt den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Hessen und weiteren Verwaltungsvorschriften, um eine rechtmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025, 31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Verwaltet von: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Website: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege