Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus) Offen
Das Förderprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ des Freistaates Sachsen unterstützt vielfältige Initiativen zur Stärkung der Gemeinschaft. Es bietet Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement, sozialpolitische Projekte, innovative Modellvorhaben, Erinnerungskultur und die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm zielt darauf ab, den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Sachsen nachhaltig zu verbessern.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen richtet sich an eine breite Palette von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und juristischen Personen. Die geografische Abdeckung konzentriert sich ausschließlich auf den Freistaat Sachsen, um den Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement innerhalb der Region zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt diverse Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dies umfasst bürgerschaftliches Engagement, sozialpolitische Initiativen, Modellprojekte, Erinnerungskultur und die Arbeit der freien Wohlfahrtspflege. Die förderfähigen Kosten variieren je nach Programmteil und Projektart.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe und -dauer je nach Programmteil variieren. Die Zuwendungen sind in der Regel als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung konzipiert, in einem Fall auch als Fehlbedarfsfinanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller spezifische Voraussetzungen erfüllen, die je nach Programmteil variieren. Wichtige Aspekte umfassen die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, die Beachtung von De-minimis-Regelungen und die korrekte Einreichung von Verwendungsnachweisen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren variiert je nach Programmteil, wobei die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die zentrale Bewilligungsstelle ist, teils mit spezifischen Fristen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ermessensbasiert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist zudem in die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen eingebettet. Es unterliegt zudem den entsprechenden EU-Beihilferegelungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 5.000 Euro für bestimmte investive Maßnahmen; ansonsten bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Programmteil.
Einsendeschluss:
30.09.2025, 31.10.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Begünstigte:
Gemeinschaft, Ehrenamt, Soziales, Kultur, Umwelt, Sport, Wohlfahrtspflege
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Bürgerstiftung Dresden
Zusätzliche Partner: Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen