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Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ des Freistaates Sachsen unterstützt vielfältige Initiativen zur Stärkung der Gemeinschaft. Es bietet Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement, sozialpolitische Projekte, innovative Modellvorhaben, Erinnerungskultur und die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm zielt darauf ab, den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Sachsen nachhaltig zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen richtet sich an eine breite Palette von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und juristischen Personen. Die geografische Abdeckung konzentriert sich ausschließlich auf den Freistaat Sachsen, um den Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement innerhalb der Region zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Projekte und Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dies umfasst bürgerschaftliches Engagement, sozialpolitische Initiativen, Modellprojekte, Erinnerungskultur und die Arbeit der freien Wohlfahrtspflege. Die förderfähigen Kosten variieren je nach Programmteil und Projektart.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Förderhöhe und -dauer je nach Programmteil variieren. Die Zuwendungen sind in der Regel als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung konzipiert, in einem Fall auch als Fehlbedarfsfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller spezifische Voraussetzungen erfüllen, die je nach Programmteil variieren. Wichtige Aspekte umfassen die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen, die Beachtung von De-minimis-Regelungen und die korrekte Einreichung von Verwendungsnachweisen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren variiert je nach Programmteil, wobei die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die zentrale Bewilligungsstelle ist, teils mit spezifischen Fristen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ermessensbasiert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist zudem in die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen eingebettet. Es unterliegt zudem den entsprechenden EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 5.000 Euro für bestimmte investive Maßnahmen; ansonsten bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Programmteil.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025, 31.10.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gemeinschaft, Ehrenamt, Soziales, Kultur, Umwelt, Sport, Wohlfahrtspflege

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Bürgerstiftung Dresden

Zusätzliche Partner: Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)