Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit der Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, die von Unterversorgung bedroht sind. Das Programm zielt darauf ab, die Niederlassung und Anstellung von Ärzten zu fördern sowie die Weiterbildung von medizinischem Personal zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung in Gemeinden sicherzustellen, in denen diese aufgrund der Altersstruktur der vertragsärztlich tätigen Ärzte gefährdet ist oder mittelfristig gefährdet erscheint. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung.
Was wird gefördert
Die Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte unterstützt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Dies umfasst finanzielle Hilfen für die Gründung oder Übernahme von Praxen, die Anstellung von ärztlichem Personal, die Einrichtung von Lehrpraxen sowie die Weiterbildung von ärztlichem und nichtärztlichem Praxispersonal. Die Förderung zielt darauf ab, die medizinische Infrastruktur in gefährdeten Regionen nachhaltig zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuwendungen in Form von Zuschüssen, die je nach Fördergegenstand und Fördergebiet variieren können. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und kann bei Niederlassung oder Anstellung bis zu 60.000 Euro betragen. Für Weiterbildungsassistenten, Qualifizierungsjahre und Quereinstiege gibt es monatliche Pauschalbeträge. Die Programmlaufzeit ist bis Ende 2027 begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie stellt spezifische Bedingungen an Antragsteller und Vorhaben. Wesentliche Voraussetzungen sind die Durchführung der Maßnahmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet in NRW und der Erhalt einer vertragsärztlichen Zulassung. Zudem sind bestimmte Verpflichtungszeiträume für die hausärztliche Tätigkeit einzuhalten. Die Förderung setzt in der Regel einen noch nicht begonnenen Maßnahmebeginn voraus, wobei Ausnahmen unter bestimmten Umständen möglich sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach dem Eingangsdatum vollständiger Anträge und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele der Förderung detailliert festlegt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
60.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen
Begünstigte:
Hausärztliche Versorgung, Gesundheit & Soziales
Förderbereiche:
Markteinführung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen