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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein fördert Gemeinden und Gemeindeverbände beim Ausbau und der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Das Programm bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Infrastrukturmaßnahmen.

Wer wird gefördert

Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein können Zuschüsse für die Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Industrie- und Gewerbegebieten erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen, indem geeignete Flächen für gewerbliche Unternehmen bereitgestellt werden.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten. Dies umfasst die Baureifmachung, den Bau von Straßen und Versorgungseinrichtungen sowie Umweltschutzmaßnahmen. Für die Revitalisierung von Altstandorten gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse, die typischerweise bis zu 60% der förderfähigen Kosten abdecken. Höhere Fördersätze von bis zu 75% oder 90% sind für Projekte möglich, die in regionale Entwicklungsstrategien integriert sind, interkommunal kooperieren oder zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit beitragen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen Gemeinden oder Gemeindeverbände sein, die Eigentümer des Grundstücks sind. Projekte müssen mit der Landesplanung übereinstimmen, eine Breitbandinfrastruktur bereitstellen und primär gewerblichen Unternehmen dienen. Eine 15-jährige Bindungsfrist nach Fertigstellung ist einzuhalten.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Projektbeginn elektronisch über das Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu übermitteln. Die Unterlagen müssen prüffähig sein und eine technische Vorplanung gemäß HOAI beinhalten. Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei Arbeitsplatz- und Struktureffekte berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten“ und ist Teil des „Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027“. Es unterliegt zudem verschiedenen Landesgesetzen und dem Koordinierungsrahmen der GRW.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner: Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein