Förderung der internationalen Jugendarbeit
Das Land Niedersachsen fördert Projekte der internationalen Jugendarbeit. Zuschüsse werden für Begegnungen junger Menschen und Fachkräfte gewährt, um die Verständigung und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg zu stärken. Dies trägt zur interkulturellen Kompetenz und Demokratiebildung bei.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm 'Förderung der internationalen Jugendarbeit' des Landes Niedersachsen richtet sich an Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Es unterstützt Projekte, die die Verständigung und Zusammenarbeit junger Menschen sowie Fachkräfte über nationale Grenzen hinweg fördern, insbesondere in Partnerregionen Niedersachsens, europäischen Staaten und Entwicklungsländern.
Was wird gefördert?
Dieses Programm fördert gezielt internationale Jugendbegegnungen und den Fachkräfteaustausch im Bereich der Jugendarbeit. Es umfasst sowohl klassische Präsenzformate als auch hybride und digitale Maßnahmen. Die Zuwendungen sind als Zuschüsse konzipiert und decken verschiedene projektbezogene Kosten wie Tagespauschalen und Zuschläge für erhöhten Aufwand ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung der internationalen Jugendarbeit erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Pauschalbeträgen pro Teilnehmendem und Tag sowie zusätzlichen Zuschlägen für besondere Maßnahmen. Die Projekte haben eine festgelegte Mindest- und Höchstdauer.
Bedingungen und Anforderungen
Die Teilnahme am Förderprogramm 'Förderung der internationalen Jugendarbeit' ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Diese umfassen Altersgrenzen für Teilnehmende, Mindest- und Höchstdauer der Maßnahmen sowie Anforderungen an die Programmgestaltung, Qualifikation der Leitungspersonen und die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und besonderen Förderbedarfen. Digitale und hybride Formate haben zusätzliche Anforderungen.
Antragsverfahren
Interessierte Träger der Jugendhilfe reichen ihre Anträge fristgerecht beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Vergabe der Mittel im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen ist.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm 'Förderung der internationalen Jugendarbeit' ist rechtlich durch eine spezifische Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung verankert. Diese Richtlinie legt die Zwecke, Gegenstände und Voraussetzungen der Förderung fest und basiert auf mehreren landesgesetzlichen Grundlagen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 35,00 € pro Person/Tag; zusätzliche Zuschläge bis zu 511,00 € pro Maßnahme
Einsendeschluss:
01.04.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Niedersachsen (Deutschland), europäische Staaten, Entwicklungsländer
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Internationale Jugendarbeit
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt