Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen im Katastrophenschutz, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln. Zuschüsse werden für Aus- und Fortbildung, die Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen sowie für investive Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte gewährt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung
Das Land Schleswig-Holstein fördert öffentliche und private Träger im Katastrophenschutz, um die Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren zu erhalten und fortzuentwickeln. Die Unterstützung richtet sich an spezifische Gemeinden, Kreise und anerkannte Hilfeleistungsorganisationen innerhalb Schleswig-Holsteins. Ziel ist die Stärkung der regionalen Sicherheitsinfrastruktur durch gezielte Maßnahmen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Bereiche
Das Programm des Landes Schleswig-Holstein unterstützt vielfältige Maßnahmen im Katastrophenschutz. Die Förderung umfasst Aus- und Fortbildung von Personal, die Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen sowie investive Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung. Auch spezifische Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen werden unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt je nach Maßnahme unterschiedliche Quoten der Gesamtausgaben ab. Es gibt sowohl Projekt- als auch institutionelle Förderungen, wobei die Förderquoten zwischen 50 Prozent und bis zu 100 Prozent variieren können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, die sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsteller richten. Dies umfasst die Einhaltung von Ausbildungs- und Beschaffungsvorschriften sowie Mindestanforderungen für die Mitwirkung von Hilfeleistungsorganisationen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zu richten. Es gibt unterschiedliche Antragsfristen je nach Art des Vorhabens, meist bis zum 30. Juni oder 28. Februar des laufenden Jahres. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport erlassen wurde. Sie ist im Einklang mit dem Landeskatastrophenschutzgesetz und den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent
Einsendeschluss:
30.06.2025, 28.02.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein, Helgoland (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz)