Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen im Katastrophenschutz, um dessen Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erhalten und fortzuentwickeln. Zuschüsse werden für Aus- und Fortbildung, die Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen sowie für investive Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte gewährt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Abdeckung

Das Land Schleswig-Holstein fördert öffentliche und private Träger im Katastrophenschutz, um die Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren zu erhalten und fortzuentwickeln. Die Unterstützung richtet sich an spezifische Gemeinden, Kreise und anerkannte Hilfeleistungsorganisationen innerhalb Schleswig-Holsteins. Ziel ist die Stärkung der regionalen Sicherheitsinfrastruktur durch gezielte Maßnahmen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Bereiche

Das Programm des Landes Schleswig-Holstein unterstützt vielfältige Maßnahmen im Katastrophenschutz. Die Förderung umfasst Aus- und Fortbildung von Personal, die Unterhaltung von Katastrophenschutzfahrzeugen sowie investive Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung. Auch spezifische Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen werden unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt je nach Maßnahme unterschiedliche Quoten der Gesamtausgaben ab. Es gibt sowohl Projekt- als auch institutionelle Förderungen, wobei die Förderquoten zwischen 50 Prozent und bis zu 100 Prozent variieren können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, die sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsteller richten. Dies umfasst die Einhaltung von Ausbildungs- und Beschaffungsvorschriften sowie Mindestanforderungen für die Mitwirkung von Hilfeleistungsorganisationen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zu richten. Es gibt unterschiedliche Antragsfristen je nach Art des Vorhabens, meist bis zum 30. Juni oder 28. Februar des laufenden Jahres. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie, die vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport erlassen wurde. Sie ist im Einklang mit dem Landeskatastrophenschutzgesetz und den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025, 28.02.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein, Helgoland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 33 (Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz)

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