Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Offen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen zur Schaffung und Erweiterung nicht-landwirtschaftlicher Betriebsstätten, um die Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren. Mit einer Förderquote von bis zu 35% ist es eine wichtige Unterstützung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen in ausgewählten Sektoren.
Wer wird gefördert
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen im ländlichen Raum bei der Gründung und Entwicklung ihrer Betriebsstätten. Die Förderung zielt darauf ab, nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und die ländliche Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren. Spezifische Branchen und Kriterien für den Standort müssen erfüllt sein.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, die der Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen. Dabei sind sowohl förderfähige als auch ausgeschlossene Kostenkategorien klar definiert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und kann bei Existenzgründungen höher ausfallen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen diverse Bedingungen und rechtliche Anforderungen beachtet werden, darunter der Nachweis der Projektfinanzierung, die Einhaltung der De-minimis-Regelung und die Nichtbeginn-Regel.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung ist schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Die Bewertung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU RL M-V)“ und ist eingebettet in ein umfassendes System europäischer und nationaler Vorschriften, die seine Legitimation und Umsetzung regeln.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (außerhalb von Ober- und Mittelzentren)
Sektoren:
Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Kleinstunternehmen
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Website: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg