Zurück zur Suche

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen zur Schaffung und Erweiterung nicht-landwirtschaftlicher Betriebsstätten, um die Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren. Mit einer Förderquote von bis zu 35% ist es eine wichtige Unterstützung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen in ausgewählten Sektoren.

Wer wird gefördert

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen im ländlichen Raum bei der Gründung und Entwicklung ihrer Betriebsstätten. Die Förderung zielt darauf ab, nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen und die ländliche Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren. Spezifische Branchen und Kriterien für den Standort müssen erfüllt sein.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, die der Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen. Dabei sind sowohl förderfähige als auch ausgeschlossene Kostenkategorien klar definiert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und kann bei Existenzgründungen höher ausfallen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen diverse Bedingungen und rechtliche Anforderungen beachtet werden, darunter der Nachweis der Projektfinanzierung, die Einhaltung der De-minimis-Regelung und die Nichtbeginn-Regel.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Die Bewertung und Bewilligung der Anträge erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU RL M-V)“ und ist eingebettet in ein umfassendes System europäischer und nationaler Vorschriften, die seine Legitimation und Umsetzung regeln.

#Unternehmensgründung Mecklenburg-Vorpommern#Kleinstunternehmen Förderung#Ländlicher Raum Unterstützung#Betriebsstätten Erweiterung#Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten#Existenzgründung Zuschuss#KMU Förderung MV#Unternehmensentwicklung MV#Dienstleistungsbranche ländlich#Handwerk Förderung#Tourismusbranche Unterstützung#Einzelhandel ländlich MV#De-minimis Beihilfen#ELER Förderung#StALU Westmecklenburg#Investitionsvorhaben ländlich#Regionale Wirtschaftsförderung

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (außerhalb von Ober- und Mittelzentren)

Sektoren

Sektoren:

Konsumgüterindustrie, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kleinstunternehmen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Website: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg