Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung) Offen
Das Land Baden-Württemberg fördert den Bau und die Sanierung kommunaler Sportstätten, die sowohl für den Schulsport als auch für den organisierten Vereins- und Verbandssport genutzt werden. Dieses Programm bietet kommunalen Trägern Zuschüsse, um die Sportinfrastruktur langfristig zu erhalten und zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Träger in Baden-Württemberg, die den Bau oder die Sanierung von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen. Es zielt darauf ab, die öffentliche Sportinfrastruktur zu stärken und eine vielseitige sportliche Nutzung zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Das Programm bietet Zuschüsse für den Bau und die Sanierung spezifischer kommunaler Sportstätten. Es definiert klar, welche Arten von Einrichtungen und Maßnahmen förderfähig sind und welche Kostenkategorien unterstützt werden, während bestimmte Sportarten und nicht-sportliche Einrichtungen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen sollen den anerkannten Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art der Maßnahme – Neubau oder Sanierung – und den pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben richtet. Für Kleinprojekte gibt es eine Bagatellgrenze.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis eines öffentlichen Bedarfs und die Gewährleistung einer vielseitigen Nutzung der Sportstätten, sowie die Einhaltung baurechtlicher und technischer Standards.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Das Auswahlverfahren ist mehrstufig und beinhaltet die Erstellung jährlicher Förderprogramme, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien entwickelt werden.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums rechtlich verankert und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
30 % der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben (Neubau), 70 % der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben (Sanierung)
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kommunen, Schulen, Sportvereine & Sportverbände
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Kultusministerium Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg
Zusätzliche Partner: Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, die jeweiligen Sportbünde