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Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Baden-Württemberg fördert den Bau und die Sanierung kommunaler Sportstätten, die sowohl für den Schulsport als auch für den organisierten Vereins- und Verbandssport genutzt werden. Dieses Programm bietet kommunalen Trägern Zuschüsse, um die Sportinfrastruktur langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Träger in Baden-Württemberg, die den Bau oder die Sanierung von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen. Es zielt darauf ab, die öffentliche Sportinfrastruktur zu stärken und eine vielseitige sportliche Nutzung zu gewährleisten.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Zuschüsse für den Bau und die Sanierung spezifischer kommunaler Sportstätten. Es definiert klar, welche Arten von Einrichtungen und Maßnahmen förderfähig sind und welche Kostenkategorien unterstützt werden, während bestimmte Sportarten und nicht-sportliche Einrichtungen ausgeschlossen sind. Die Maßnahmen sollen den anerkannten Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach der Art der Maßnahme – Neubau oder Sanierung – und den pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben richtet. Für Kleinprojekte gibt es eine Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis eines öffentlichen Bedarfs und die Gewährleistung einer vielseitigen Nutzung der Sportstätten, sowie die Einhaltung baurechtlicher und technischer Standards.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Das Auswahlverfahren ist mehrstufig und beinhaltet die Erstellung jährlicher Förderprogramme, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien entwickelt werden.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums rechtlich verankert und unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

30 % der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben (Neubau), 70 % der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben (Sanierung)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen, Schulen, Sportvereine & Sportverbände

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Kultusministerium Baden-Württemberg

Verwaltet von: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg

Zusätzliche Partner: Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, die jeweiligen Sportbünde

Website: Regierungspräsidien Baden-Württemberg