Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe Geschlossen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte mit diesem Programm Kontakt- und Informationsstellen, um die Bereitschaft zur Selbsthilfe zu fördern und den Zugang zu erleichtern. Ziel war es, die Qualität und Stabilität der Arbeit von Selbsthilfegruppen im Bereich der gesundheitlichen und sozialen Selbsthilfe zu sichern. Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtete sich an Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Es zielte darauf ab, die Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich zu stärken und den Zugang zu Selbsthilfegruppen zu erleichtern, indem die notwendigen fachlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen bei den Trägern geschaffen oder erhalten wurden.
Was wird gefördert
Das Programm förderte Projekte und Maßnahmen von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe, die ein breites Selbsthilfeverständnis verfolgten und sowohl gesundheitliche als auch soziale Selbsthilfe unterstützten. Die Förderung umfasste spezifische Personal- und Sachausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendungen wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Der Zuschuss deckte bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einem jährlichen Höchstbetrag von 22.500 € pro Kontakt- und Informationsstelle.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung war an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, darunter die kostenlose und diskriminierungsfreie Bereitstellung der Leistungen, der Schutz persönlicher Daten sowie die Erfüllung konzeptioneller, personeller und räumlicher Anforderungen. Zudem war eine Eigenleistung des Trägers und eine gesicherte Gesamtfinanzierung obligatorisch.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung musste schriftlich in doppelter Ausführung bis zum 31. Oktober des Vorjahres beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden, zusammen mit einem Finanzierungs- und Stellenplan sowie einem Konzept der Kontakt- und Informationsstelle. Die Bewilligung erfolgte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basierte auf der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe", einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, die von 2019 bis Ende 2023 gültig war.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
22.500 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Selbsthilfe, Gesundheit, Soziales
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von: Landesamt für Gesundheit und Soziales