Förderung der Küsten- und Hochseefischerei
Das Land Niedersachsen unterstützt mit dem Programm zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei Vorhaben, die eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige sowie wettbewerbsfähige Seefischerei stärken. Finanziert durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie nationale Mittel, ermöglicht das Programm Investitionen in Energieeffizienz, Modernisierung, Diversifizierung und Umweltschutz, um die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Fischereiwirtschaft zu sichern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren in der Seefischerei in Niedersachsen, darunter kleine und mittlere Unternehmen, Erzeugerorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen und öffentliche Stellen. Die Förderung ist primär auf Vorhaben in Niedersachsen zugeschnitten, die zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen sowie wissensbasierten Seefischerei beitragen.
Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben in der Seefischerei, die von Diversifizierung über Investitionen in Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit bis hin zu Forschung und Entwicklung reichen. Es werden sowohl konkrete Investitionen als auch strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Fischerei und zur Anpassung an aktuelle Herausforderungen gefördert, wobei Betriebsausgaben und bestimmte Güter explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert in ihrer Höhe zwischen 40% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der Art des Vorhabens und dem Antragstellertyp. Ein Höchstbetrag von 300.000 EUR gilt für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs. Die Mittel setzen sich aus EMFAF-Fonds sowie nationalen öffentlichen Mitteln zusammen, und es gibt Mindestausgaben je nach Projektart.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, administrative und operationale Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dies beinhaltet die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften, den Nachweis der betriebswirtschaftlichen Rentabilität bei Investitionen und die Erfüllung spezifischer Vorgaben für die Kutterfischerei. Auch die Vergabe von Aufträgen und die Sicherstellung der Zweckbindung der Fördermittel unterliegen detaillierten Bestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven eingereicht werden. Erforderlich sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und bei investiven Vorhaben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach spezifischen Kriterien des EMFAF-Begleitausschusses. Die Auszahlung der Zuwendung richtet sich nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei des Landes Niedersachsen. Sie wird durch europäische Verordnungen wie die EMFAF-Verordnung und die Dachverordnung sowie nationale Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft flankiert, die alle in ihren jeweils gültigen Fassungen anzuwenden sind.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
300.000 € (für Ersterwerb); bis zu 100 % (für andere Maßnahmen)
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Seefischerei, Küstenfischerei, Hochseefischerei, Fischereiwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Planung, Politikentwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Bund
Verwaltet von:
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Website: