Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt mit dem Programm zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei Vorhaben, die eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige sowie wettbewerbsfähige Seefischerei stärken. Finanziert durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie nationale Mittel, ermöglicht das Programm Investitionen in Energieeffizienz, Modernisierung, Diversifizierung und Umweltschutz, um die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Fischereiwirtschaft zu sichern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren in der Seefischerei in Niedersachsen, darunter kleine und mittlere Unternehmen, Erzeugerorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen und öffentliche Stellen. Die Förderung ist primär auf Vorhaben in Niedersachsen zugeschnitten, die zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen sowie wissensbasierten Seefischerei beitragen.

Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben in der Seefischerei, die von Diversifizierung über Investitionen in Gesundheit, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit bis hin zu Forschung und Entwicklung reichen. Es werden sowohl konkrete Investitionen als auch strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Fischerei und zur Anpassung an aktuelle Herausforderungen gefördert, wobei Betriebsausgaben und bestimmte Güter explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert in ihrer Höhe zwischen 40% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der Art des Vorhabens und dem Antragstellertyp. Ein Höchstbetrag von 300.000 EUR gilt für den Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs. Die Mittel setzen sich aus EMFAF-Fonds sowie nationalen öffentlichen Mitteln zusammen, und es gibt Mindestausgaben je nach Projektart.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, administrative und operationale Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dies beinhaltet die Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften, den Nachweis der betriebswirtschaftlichen Rentabilität bei Investitionen und die Erfüllung spezifischer Vorgaben für die Kutterfischerei. Auch die Vergabe von Aufträgen und die Sicherstellung der Zweckbindung der Fördermittel unterliegen detaillierten Bestimmungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven eingereicht werden. Erforderlich sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und bei investiven Vorhaben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach spezifischen Kriterien des EMFAF-Begleitausschusses. Die Auszahlung der Zuwendung richtet sich nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Küsten- und Hochseefischerei des Landes Niedersachsen. Sie wird durch europäische Verordnungen wie die EMFAF-Verordnung und die Dachverordnung sowie nationale Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft flankiert, die alle in ihren jeweils gültigen Fassungen anzuwenden sind.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 € (für Ersterwerb); bis zu 100 % (für andere Maßnahmen)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Seefischerei, Küstenfischerei, Hochseefischerei, Fischereiwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Planung, Politikentwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Bund

Verwaltet von:

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

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