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Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes. Planen Sie Vorhaben zur Entwicklung ländlicher Gebiete, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Die Förderung umfasst ein breites Spektrum von Projekten, von der Infrastrukturverbesserung bis zur Stärkung lokaler Gemeinschaften.

Wer wird gefördert

Das Programm zur Regionalen Ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern im ländlichen Raum, die Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und zur Verbesserung der Lebensqualität planen. Die Förderung zielt darauf ab, sowohl öffentliche als auch private Initiativen zu unterstützen, die den ländlichen Charakter bewahren und weiterentwickeln. Die Fördergebiete sind spezifisch auf ländliche Gemeinden und Ortsteile innerhalb Sachsen-Anhalts begrenzt, mit Ausnahmen für die größten Städte.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt abzielen. Dazu gehören Infrastrukturprojekte wie der Wegebau, Maßnahmen zur Landneuordnung, die Dorferneuerung inklusive touristischer Infrastruktur, der Bau und die Modernisierung von Sportstätten und Feuerwehrhäusern sowie die Einrichtung von lokalen Basisdienstleistungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse, deren Höhe von der spezifischen Maßnahme, dem Antragstellertyp und der Anbindung an übergeordnete Entwicklungskonzepte abhängt. Die Förderintensität variiert, kann jedoch bei bestimmten Voraussetzungen Boni erhalten. Die geförderten Investitionen unterliegen zudem festgelegten Zweckbindungsfristen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und spezifischen Anforderungen erfüllen. Diese umfassen Kriterien für die Antragsberechtigung, geografische Einschränkungen, die Einhaltung von EU-Beihilfenregelungen wie der De-minimis-Verordnung, sowie detaillierte Vorgaben zur Budgetierung und Projektdurchführung. Zudem sind Transparenzpflichten und die Beachtung von Gleichstellungs- und Barrierefreiheitsaspekten zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), eingereicht werden. Für bestimmte Förderbereiche sind stichtagsbezogene Antragstellungen vorgesehen, deren Termine online bekannt gegeben werden. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand von festgelegten Kriterien und Punktesystemen, wobei auch die Empfehlungen lokaler Aktionsgruppen eine Rolle spielen können.

Rechtsgrundlage

Die Förderung "Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)" basiert auf einer umfassenden rechtlichen Grundlage, die sowohl Landes- und Bundesgesetze als auch eine Vielzahl von EU-Verordnungen umfasst, insbesondere jene, die den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und allgemeine Bestimmungen für die EU-Strukturfonds betreffen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 450.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.09.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (mit Ausnahme der Städte Magdeburg und Halle (Saale))

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Ländlicher Raum

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt (MWL), Bund, Europäische Union (ELER, Wiederaufbaufonds)

Verwaltet von: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner: Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V., Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum, Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)

Website: zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)