Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe) Offen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bei der nachhaltigen Modernisierung zentraler land- und forstwirtschaftlicher Wege. Das Programm bietet Zuschüsse, um die Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit dieser Infrastruktur zu verbessern. Es fördert gezielt die Entwicklung des ländlichen Raums durch die Stärkung seiner Wegesysteme.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur durch die Modernisierung von zentralen Wegen, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und die ländliche Entwicklung zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Modernisierung spezifischer ländlicher Wege und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen. Es definiert klar, welche Arten von Wegen und Kosten als zuwendungsfähig gelten und welche Ausgaben explizit von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Wiederherstellung und Verbesserung der Funktionalität bestehender Infrastruktur.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm stellt Zuschüsse als Anteilsfinanzierung bereit, um die Modernisierung ländlicher Wege zu unterstützen. Es gibt klare Vorgaben bezüglich des Fördersatzes und der maximalen Zuwendungshöhe pro Projekt, sowie eine Bagatellgrenze für die zuwendungsfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit wird individuell im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Vorlage einer Wegenetzkonzeption und Nachweise zur Notwendigkeit der Modernisierung. Die Antragsteller tragen einen Eigenanteil der Kosten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; Entscheidungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung zur Modernisierung ländlicher Wege ist klar strukturiert. Antragsteller reichen ihre Unterlagen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde ein, die eine erste Prüfung vornimmt, bevor die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zur finalen Entscheidung weitergeleitet werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweses.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Diese Vorschrift wird durch weitere übergeordnete Gesetze und Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsführung und zum Verwaltungsverfahren in Baden-Württemberg ergänzt. Die entsprechenden Texte sind in offiziellen Amtsblättern veröffentlicht.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Website: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg