Medizinische Hilfe in Notlagen
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Projekte, die medizinische Hilfen und Beratungen für Menschen in Notlagen, insbesondere ohne regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem, anbieten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, um die Gesundheitsversorgung dieser vulnerablen Gruppe sicherzustellen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Diese Förderung richtet sich an Akteure in Schleswig-Holstein, die medizinische Hilfen und Beratungen für Menschen in Notlagen, insbesondere solche ohne regulären Zugang zum medizinischen Leistungssystem, anbieten. Dazu gehören Kreise, kreisfreie Städte, Vereine, Verbände, Organisationen sowie sonstige natürliche oder juristische Personen, die in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apotheken agieren.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Das Programm unterstützt die Erbringung und Vermittlung von medizinischen Hilfen, einschließlich Beratung und Behandlung, für Menschen in Notlagen, die keinen regulären Zugang zum Gesundheitssystem haben. Die förderfähigen Ausgaben umfassen dabei notwendige Kosten für die direkten medizinischen Leistungen und Beratungen. Das Programm zielt auf die direkte Durchführung von Versorgungs- und Beratungsleistungen ab.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der sich an den förderfähigen Gesamtausgaben orientiert. Die Förderquote kann bis zu 80 Prozent betragen, in Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller ein fachlich fundiertes Konzept vorlegen und die Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und Apotheken gewährleisten. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung und Mittelverwendung sind nachzuweisen, und es bestehen Dokumentationspflichten sowie Hinweise auf die Förderung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und fristgerecht beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung eingereicht werden. Erforderlich sind ein Antragsvordruck, ein Finanzierungsplan und gegebenenfalls Nachweise über Abstimmungsgespräche. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung medizinischer Hilfen in Notlagen des Landes Schleswig-Holstein. Es unterliegt zudem den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und relevanten Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes. Die Richtlinie wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren bekannt gemacht.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 100 Prozent in Ausnahmefällen)
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung