Ökolandbau

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen bietet einen Zuschuss zur Stärkung und Ausweitung des ökologischen Landbaus. Dieses Programm unterstützt nicht-investive Projekte von juristischen Personen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kommunaler Gebietskörperschaften, die den Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe bis 2030 auf 15% erhöhen sollen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an juristische Personen in Deutschland, die Projekte zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Niedersachsen umsetzen möchten. Ziel ist die Ausweitung des ökologischen Landbaus und die Erhöhung der Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe im Land.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt nicht-investive Projekte im ökologischen Landbau. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, von der Teilnahme an Qualitätsregelungen und Wissenstransfer über Beratungsdienste und Absatzförderung bis hin zu Zusammenarbeit und Forschung im Agrarsektor. Dabei sind spezifische Kostenkategorien förderfähig, während Investitionen und bestimmte andere Ausgaben ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, ist jedoch auf einen Maximalbetrag von 300.000 EUR pro Jahr begrenzt. Bei bestimmten Konstellationen reduziert sich der Fördersatz auf 75%.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische rechtliche, administrative und finanzielle Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Projektergebnissen und Vorgaben zur Budgetierung und Nachweisführung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss fristgerecht vor Projektbeginn bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen und einer fachlichen Bewertung durch das ML.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen autorisiert und unterliegt mehreren europäischen Verordnungen und nationalen Verwaltungsvorschriften, die seine Umsetzung und die Gewährung der Zuwendungen regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau, Piloterprobung, Dienstleistungserbringung, Markteinführung, Experimentelle Entwicklung, Sonstige, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover

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