Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) den Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen. Darüber hinaus werden Einzelprojekte gefördert, die die Lebensqualität und die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern. Das Programm zielt darauf ab, innovative Versorgungsformen und die Anpassung an demografische Veränderungen zu fördern.

Wer wird gefördert?

Die Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) des Freistaats Bayern richtet sich an Initiatoren von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Träger vollstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie Institutionen, die sich der wissenschaftlichen Begleitung von Pflegeprojekten widmen. Die Förderung ist auf Projekte innerhalb Bayerns beschränkt und zielt darauf ab, die Lebensqualität und die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau alternativer Wohnformen und die Stärkung der Kurzzeitpflege.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt konkret den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften, die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen sowie innovative Einzelprojekte zur Verbesserung der Pflege. Es deckt dabei Personal- und Sachausgaben ab, jedoch keine baulichen Maßnahmen. Die Projekte können unterschiedliche Entwicklungsstadien umfassen, von der Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung und Evaluierung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) im Rahmen einer Projektförderung. Die maximale Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe variiert je nach Vorhaben zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro pro Projekt, wobei für Kurzzeitpflegeplätze spezifische Höchstgrenzen pro Platz und Jahr gelten. Die Bewilligungszeiträume reichen von 24 bis maximal 36 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragssteller müssen projektspezifische Konzepte und Nachweise erbringen, wie z.B. die Sicherstellung der Selbstbestimmung bei Wohngemeinschaften oder Bedarfsnachweise für Kurzzeitpflegeplätze. Projekte müssen praxisnah und dem fachlichen Standard entsprechen. Es gibt klare Bagatellgrenzen für die zuwendungsfähigen Ausgaben und ein Verbot der Doppelförderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt mittels spezifischer Vordrucke, die online verfügbar sind. Die Zuständigkeit für die Antragsentgegennahme variiert je nach Vorhaben: Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) ist für Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätze zuständig, während das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention für Einzelprojekte zuständig ist. Das LfP fungiert als Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) ist die zentrale rechtliche Grundlage des Programms, die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemacht wurde. Sie basiert auf allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern. Offizielle Texte sind über den Internetauftritt des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Pflegebedürftige, häuslich Pflegende

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Evaluierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Verwaltet von:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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