Förderung der regionalen Entwicklung
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durch Zuschüsse und Darlehen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Ausbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen in Landesteilen, die den Landesdurchschnitt nicht erreichen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter Einzelpersonen, Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen, die in spezifischen hessischen Fördergebieten Projekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und Infrastruktur umsetzen. Das Hauptziel ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Bewältigung des Strukturwandels in wirtschaftlich schwächeren Landesteilen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Projekte, die auf die Stärkung der regionalen Wirtschaft und Infrastruktur in Hessen abzielen. Dies umfasst Investitionen von Unternehmen und Kommunen, die Entwicklung von Innovationskonzepten und Regionalmanagements sowie den Ausbau von Gründerzentren und touristischen Angeboten. Das Programm unterstützt Projekte von der Konzeption bis zur Umsetzung und berücksichtigt dabei auch die Finanzierung von Personal- und Sachleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe der Unterstützung hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab, wobei Mindestbeträge für zuwendungsfähige Ausgaben und Zuschüsse festgelegt sind. Projekte können über einen begrenzten Zeitraum gefördert werden, und bei Infrastrukturprojekten ist eine langfristige Nutzung erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller und Begünstigte gelten spezifische Bedingungen und Regeln, die den Antragsprozess, die Projektdurchführung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben betreffen. Diese umfassen unter anderem die Notwendigkeit, Anträge vor Projektbeginn zu stellen, die Beachtung von Transparenz- und Prüfpflichten sowie die Einhaltung relevanter EU-Beihilferegeln wie die AGVO und De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden, bevor das Vorhaben begonnen wird. Die Auswahl der Projekte erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der bewilligenden Stelle unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung und wird durch spezifische Landes- und EU-Verordnungen sowie Gesetze untermauert, die dessen Legitimität und operative Rahmenbedingungen festlegen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Hessen (Werra-Meißner-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Odenwaldkreis, Regierungsbezirke Kassel und Gießen, Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach), Odenwaldgemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt), Gemeinde Biblis im Landkreis Bergstraße)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Tourismus, Bauwesen und Baustoffe, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Markteinführung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: