Beratung zur freiwilligen Rückkehr
Das Land Niedersachsen fördert Beratungsprojekte zur freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland oder zur Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland. Das Programm stärkt die unabhängige Rückkehrberatung, ermöglicht humane Rückführungen und trägt zur nachhaltigen Reintegration bei, um soziale und finanzielle Perspektiven zu schaffen und Transferleistungen zu verringern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die qualifizierte Beratungsdienste für bestimmte Zielgruppen von Drittstaatsangehörigen sowie Opfer von Menschenhandel anbieten. Ziel ist die Förderung der freiwilligen Rückkehr und die Etablierung eines flächendeckenden Beratungsnetzes in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt regionale Projekte nichtstaatlicher Organisationen, die eine qualifizierte Rückkehrberatung durchführen. Diese Beratung umfasst verschiedene Leistungen, die auf die umfassende Unterstützung der Rückkehrinteressierten abzielen.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung eines Großteils der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die genaue Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall bestimmt, wobei auch die Eigenleistung des Trägers berücksichtigt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung bundesweiter Leitlinien für die Rückkehrberatung, die Qualifikation des Personals und die Vorlage eines schlüssigen Beratungskonzepts. Kooperationsbereitschaft und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung sind ebenfalls entscheidend.
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Referat 63, einzureichen. Dabei sind Fristen und das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns zu beachten. Eine kostenlose Antragsberatung wird angeboten.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen und ergänzenden Verwaltungsvorschriften. Diese Dokumente legen die Grundlagen für die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen fest.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Prozent
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Verwaltet von:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 63
Zusätzliche Partner:
Bund-Länder-Koordinierungsstelle „Integriertes Rückkehrmanagement“ (BLK IRM), Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)