Förderung von Einrichtungen, Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumsituation für Studierende in Schleswig-Holstein (Richtlinie Studentischer Wohnraum)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt gemeinnützige Träger bei Einzelvorhaben zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums. Das Programm bietet Zuschüsse für Baumaßnahmen wie Neubau, Sanierung und Modernisierung sowie für die Erstmöblierung von Wohnheimen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation und die Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandortes.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein richtet sich an gemeinnützige Träger öffentlicher und privater Studierendenwohnheime. Es zielt darauf ab, die Wohnsituation für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Schleswig-Holstein zu verbessern und damit die Attraktivität des Hochschulstandortes zu steigern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung und zum Erhalt studentischen Wohnraums. Dies umfasst Neubauten, Sanierungen, Modernisierungen, Erweiterungen sowie den Erwerb und die Umwidmung von Gebäuden. Auch die Erstmöblierung und Erneuerung von Mobiliar sind förderfähig, während bestimmte Kosten wie für Verkehrsflächen oder Grünanlagen ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung. Die Zuwendung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren wie der Notwendigkeit und der Effizienz des Vorhabens abhängt. Es gibt keine festgelegte maximale Projektlaufzeit, jedoch muss die Maßnahme im beantragten Jahr durchgeführt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind verschiedene rechtliche und administrative Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis der Notwendigkeit und Effizienz der Maßnahme sowie die Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Besondere Regelungen gelten für die Beteiligung weiterer Eigentümer oder die Einbeziehung der GMSH bei größeren Baumaßnahmen. Zudem sind Informationspflichten gegenüber dem Ministerium und die Einhaltung weiterer Vorschriften zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung auf einem amtlichen Vordruck bis spätestens 31. März des Durchführungsjahres. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid, dessen Erteilung im Ermessen des Ministeriums liegt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen und Abnahme, wobei Abschlagszahlungen möglich sind. Eine umfassende Dokumentation und ein Verwendungsnachweis sind erforderlich.

Rechtsgrundlage

Die Förderung studentischen Wohnraums basiert auf der Richtlinie Studentischer Wohnraum des Landes Schleswig-Holstein. Sie wird durch Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ergänzt und zielt darauf ab, den sozialen Wohnungsbau für Studierende zu unterstützen. Offizielle Texte sind über die Landesregierung Schleswig-Holstein zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Offen bis

Offen bis:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Verwaltet von:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Zusätzliche Partner:

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

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