Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023) Offen
Der Freistaat Sachsen bietet mit dem Programm „Teichwirtschaft und Naturschutz“ (FRL TWN/2023) Zuschüsse für Maßnahmen zur Pflege und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Teichen. Die Förderung zielt darauf ab, bedrohte, kulturhistorisch wertvolle Teiche zu erhalten, den Umweltschutz zu stärken und die biologische Vielfalt zu fördern. Es ist ein einzigartiges Programm zur nachhaltigen Entwicklung der Teichwirtschaft unter Berücksichtigung des Artenschutzes.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Aquakulturunternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände und regionale Akteure im Freistaat Sachsen, die sich für die Pflege und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Teichen einsetzen. Ziel ist der Erhalt bedrohter Teiche, der Umweltschutz sowie der Schutz und die Verbesserung der biologischen Vielfalt.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung, die entweder über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme, wobei der Verpflichtungszeitraum in der Regel fünf Jahre beträgt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und Projekte eine Reihe von allgemeinen und spezifischen Bedingungen erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Flächengröße, die Dokumentation der Bewirtschaftung und bestimmte Managementpraktiken, die den Schutz der Teiche und ihrer Lebensgemeinschaften gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das webbasierte Portal DIANAweb. Es gibt spezifische Fristen für den Teilnahmeantrag sowie jährliche Auszahlungsanträge. Die Bewilligungsbehörde prüft die Einhaltung der Voraussetzungen und Verpflichtungen durch Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Förderrichtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft rechtlich verankert und basiert auf mehreren europäischen und nationalen Gesetzen und Verordnungen.
Übersicht der Förderung
Einsendeschluss:
15.12.2025, 15.05.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Teichwirtschaft, Naturschutz
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Zusätzliche Partner: Naturschutzfachbehörden, Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie