Umweltstationen Offen
Der Freistaat Bayern fördert staatlich anerkannte Umweltstationen, die hochwertige Bildungsarbeit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltbildung (UB) leisten. Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzwerks zur wohnortnahen BNE/UB in Bayern, um Umweltbewusstsein und Handlungskompetenzen zu stärken. Das Programm bietet einen Zuschuss zur Deckung von Personal- und Sachausgaben.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abgrenzung
Diese Förderung richtet sich an juristische Personen in Bayern, die als Träger staatlich anerkannter Umweltstationen Bildungsarbeit im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltbildung (UB) leisten. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netzwerk von Umweltstationen zu etablieren und damit die wohnortnahe BNE/UB für die bayerische Bevölkerung zu ermöglichen.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Gefördert werden hochwertige Bildungsangebote im Bereich BNE/UB, die sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten. Dies umfasst Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit, während bestimmte Kosten wie Grundstückserwerb oder Bauunterhalt ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer jährlichen Grundförderung für die Bildungsarbeit. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30.000 Euro pro Umweltstation pro Kalenderjahr.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragsberechtigung ist an die staatliche Anerkennung der Umweltstation und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gebunden. Es dürfen ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert werden und die Bildungsangebote müssen auf eine Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sein.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst die Einreichung des Antragsformblatts und des Arbeitsprogramms bis zum 1. Oktober für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzungen und wickelt das weitere Förderverfahren ab. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt), bekanntgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Richtlinien definieren die Voraussetzungen und den Rahmen der Zuwendungen für die Bildungsarbeit in Bayern.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
30.000 €
Einsendeschluss:
01.10.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltbildung (UB)
Förderbereiche:
Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Verwaltet von: Zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: BayernPortal