Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
Das Land Sachsen unterstützt gemeinnützige Vereine und freie Träger bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrserziehung und -aufklärung sowie der Einrichtung von Verkehrsschulen. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die allgemeine Verkehrssicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen, indem es präventive Bildungsarbeit und die notwendige Infrastruktur finanziert.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an gemeinnützige Vereine und freie Träger mit Sitz und Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen. Ziel ist die umfassende Hebung der Verkehrssicherheit durch gezielte Bildungs- und Präventionsmaßnahmen für verschiedene Verkehrsteilnehmergruppen sowie die Schaffung notwendiger Infrastruktur.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt vielfältige Vorhaben im Bereich der Verkehrssicherheit, von landesweiten und regionalen Bildungsmaßnahmen bis hin zur Einrichtung spezialisierter Verkehrsschulen. Es werden sowohl Personalkosten als auch Sachausgaben für die Durchführung der Projekte sowie die Anschaffung und Ausstattung von Verkehrsschulen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens zwischen 80 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für Verkehrsschulen zusätzlich Höchstbeträge festgelegt sind. Die Projekte müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres durchgeführt und abgerechnet werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Projekte gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Ausrichtung der Maßnahmen auf bestimmte Zielgruppen und Risikofaktoren, die Sicherstellung der Auslastung von Verkehrsschulen, sowie die Einhaltung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und die Führung einer Baurechnung bei Bauvorhaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist je nach Art des Vorhabens an unterschiedliche Bewilligungsstellen und Fristen gebunden. Antragsteller müssen detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen, Kosten- und Finanzierungspläne sowie weitere spezifische Unterlagen einreichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer gemeinsamen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Diese Richtlinie wird durch weitere haushaltsrechtliche Bestimmungen und spezifische Gesetze ergänzt, die den Rahmen für die Zuwendungen und die Durchführung der Maßnahmen bilden.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
65.000 €
Einsendeschluss:
30.11.2024, 28.02.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von:
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Abteilung 6, Referat 64; Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates