Zurück zur Suche

Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Privatpersonen beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Dieses Förderprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss, um den Erwerb von Neu- und Bestandsimmobilien sowie unbebauten Grundstücken finanziell zu erleichtern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten. Ziel ist die finanzielle Unterstützung beim Kauf von Neu- und Bestandswohnimmobilien sowie unbebauten Grundstücken zur Selbstnutzung.

Was wird gefördert

Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Neu- und Bestandsimmobilien sowie unbebauten Grundstücken. Die Förderung ist an die Entrichtung der Grunderwerbsteuer und die Eigennutzung als Hauptwohnsitz gebunden.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses, der sich prozentual am Kaufpreis orientiert und auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.

Konditionen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und praktische Bedingungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf den Erwerbszeitraum, die Selbstnutzung und die Zahlung der Grunderwerbsteuer.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über das Online-Portal der NRW.BANK und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen, wobei die Förderentscheidung im Ermessen der Bewilligungsbehörde liegt.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen bildet die primäre rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm und ist durch Runderlass des Ministeriums der Finanzen erlassen worden.

#Wohneigentum NRW#Zuschuss Eigenheim#Hauskauf Förderung#NRW Förderprogramm#Wohnimmobilien NRW#Kaufzuschuss#Grunderwerbsteuer Hilfe#Privatpersonen Förderung#Selbstgenutztes Wohneigentum#Bestandsimmobilien kaufen#Neubau Eigenheim#Baugrundstück Erwerb#NRW.BANK Antrag#Finanzielle Unterstützung Wohnen#Förderrichtlinie NRW#Wohnungsbau Förderung#Eigentum schaffen#Wohneigentum kaufen#Immobilienförderung

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: NRW.BANK

Website: NRW.BANK