Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Offen
Das Land Niedersachsen unterstützt Aufgabenträger des ÖPNV bei der Finanzierung landesbedeutsamer Buslinien. Diese Zuschüsse sollen den straßengebundenen Nahverkehr gezielt ausbauen, um den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu ergänzen und Angebotslücken zu schließen. Das Programm fördert die Anbindung wichtiger Zentren und Orte mit besonderem Verkehrsaufkommen durch barrierefreie und modern ausgestattete Buslinien.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern, die die Finanzierung landesbedeutsamer Buslinien innerhalb Niedersachsens verbessern möchten. Ziel ist die Ergänzung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) durch die Anbindung wichtiger Zentren und das Schließen von Netzlücken.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Betriebsleistungen von landesbedeutsamen Buslinien im straßengebundenen ÖPNV, die den Schienenverkehr ergänzen. Dazu gehören die Anbindung von Mittelzentren, der räumliche und zeitliche Lückenschluss im SPNV-Netz sowie die Anbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen. Es werden dabei nur Neuleistungen bezuschusst.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe pro Fahrplankilometer gestaffelt ist und von der Steuerkraft der jeweiligen Region abhängt. Zusätzlich sind Anschubfinanzierungen möglich. Der Förderzeitraum ist auf maximal fünf Jahre begrenzt, wobei die Betriebsaufnahme bis Ende 2026 erfolgen muss.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische rechtliche, betriebliche und qualitative Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards, die Bindung an einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag und die Erfüllung bestimmter Bedien- und Qualitätsstandards. Es bestehen auch Regelungen zur Subventionserheblichkeit und zur Zusammenarbeit bei der Antragstellung.
Antragsverfahren
Der Antrag ist bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einzureichen, in der Regel mindestens sechs Monate vor geplanter Betriebsaufnahme. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und wird durch spezifische Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene geregelt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1,46 € pro Fahrplankilometer
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Öffentlicher Personennahverkehr
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Verwaltet von: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Zusätzliche Partner: SPNV-Aufgabenträger
Website: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)