Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen
Das Saarland förderte Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen, um regionale Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte zu stärken und eine moderne Forschungsinfrastruktur zu schaffen. Ziel war die Steigerung von Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation, insbesondere in den Bereichen KI, digitale Transformation sowie Energie- und Ressourceneffizienz, auch mit Unterstützung der REACT-EU-Initiative.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm förderte Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, um regionale Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte im Saarland zu stärken und eine moderne Forschungsinfrastruktur zu schaffen. Ziel war die Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Förderung, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Künstlicher Intelligenz, digitaler Transformation sowie Energie- und Ressourceneffizienz.
Was wird gefördert?
Das Programm förderte wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen bestehender oder aufzubauender Forschungsschwerpunkte, forschungs- und transferrelevante Infrastrukturmaßnahmen sowie spezielle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Kontext der REACT-EU-Initiative, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz und digitalen Transformation.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, entweder als Anteilsfinanzierung oder, in spezifischen Fällen, als Vollfinanzierung. Die Förderquoten variierten je nach Art der antragstellenden Einrichtung und des Projekts. Die maximale Projektlaufzeit für wissenschaftliche F&E-Vorhaben war auf vier Jahre begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung war an spezifische rechtliche und inhaltliche Bedingungen geknüpft, darunter die Verpflichtung zur überwiegenden Projektdurchführung im Saarland und die Einhaltung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans. Der Projektstart war grundsätzlich erst nach Bewilligung erlaubt, mit Ausnahmen für REACT-EU-Projekte. Zudem mussten beihilferechtliche Bestimmungen und die Vorschriften der EU-Verordnungen eingehalten werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erforderte die schriftliche und elektronische Einreichung der Unterlagen an das jeweils zuständige Referat des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Saarland. Eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan waren obligatorisch.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Saarlandes zur Förderung von Forschung und Infrastruktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die zuletzt im April 2023 geändert wurde. Ergänzend galten verschiedene EU-Verordnungen und die saarländische Haushaltsordnung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (außerhochschulische Forschungseinrichtungen); bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (hochschulische Vorhaben und REACT-EU Projekte)
Offen bis:
31.03.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Saarland), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäische Union (EU)
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/2 (für Hochschulen, ausgenommen Infrastruktur und REACT-EU), Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/3 (für außeruniversitäre Forschung, Forschungskapazitäten und alle übrigen Anträge)