Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland förderte Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen, um regionale Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte zu stärken und eine moderne Forschungsinfrastruktur zu schaffen. Ziel war die Steigerung von Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation, insbesondere in den Bereichen KI, digitale Transformation sowie Energie- und Ressourceneffizienz, auch mit Unterstützung der REACT-EU-Initiative.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm förderte Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, um regionale Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte im Saarland zu stärken und eine moderne Forschungsinfrastruktur zu schaffen. Ziel war die Steigerung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Förderung, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Künstlicher Intelligenz, digitaler Transformation sowie Energie- und Ressourceneffizienz.

Was wird gefördert?

Das Programm förderte wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen bestehender oder aufzubauender Forschungsschwerpunkte, forschungs- und transferrelevante Infrastrukturmaßnahmen sowie spezielle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Kontext der REACT-EU-Initiative, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz und digitalen Transformation.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, entweder als Anteilsfinanzierung oder, in spezifischen Fällen, als Vollfinanzierung. Die Förderquoten variierten je nach Art der antragstellenden Einrichtung und des Projekts. Die maximale Projektlaufzeit für wissenschaftliche F&E-Vorhaben war auf vier Jahre begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung war an spezifische rechtliche und inhaltliche Bedingungen geknüpft, darunter die Verpflichtung zur überwiegenden Projektdurchführung im Saarland und die Einhaltung eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans. Der Projektstart war grundsätzlich erst nach Bewilligung erlaubt, mit Ausnahmen für REACT-EU-Projekte. Zudem mussten beihilferechtliche Bestimmungen und die Vorschriften der EU-Verordnungen eingehalten werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erforderte die schriftliche und elektronische Einreichung der Unterlagen an das jeweils zuständige Referat des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Saarland. Eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan waren obligatorisch.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Saarlandes zur Förderung von Forschung und Infrastruktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, die zuletzt im April 2023 geändert wurde. Ergänzend galten verschiedene EU-Verordnungen und die saarländische Haushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (außerhochschulische Forschungseinrichtungen); bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (hochschulische Vorhaben und REACT-EU Projekte)

Offen bis

Offen bis:

31.03.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Saarland), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäische Union (EU)

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/2 (für Hochschulen, ausgenommen Infrastruktur und REACT-EU), Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/3 (für außeruniversitäre Forschung, Forschungskapazitäten und alle übrigen Anträge)

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