Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur umweltgerechten Flächenbewirtschaftung im Rahmen der "Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)". Das Programm fördert sowohl ELER- als auch GAK-finanzierte Vorhaben, die darauf abzielen, Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Biodiversität in der Landwirtschaft zu verbessern. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für ihre freiwilligen Bewirtschaftungsverpflichtungen erhalten.
Wer wird gefördert?
Diese Richtlinie richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie Personenzusammenschlüsse, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen ausüben. Die Förderung unterstützt Projekte zur umwelt- und klimagerechten Flächenbewirtschaftung, um die Ziele der Agrar- und Umweltpolitik zu verwirklichen.
Was wird gefördert?
Die Förderrichtlinie unterstützt vielfältige Maßnahmen auf Acker- und Grünland, die eine umweltgerechte Bewirtschaftung und den Schutz der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu gehören sowohl Maßnahmen zur Schonung von Gewässern und Böden als auch Initiativen zum Erhalt seltener Kulturen oder zur Entwicklung von Mischwäldern auf ehemaligen Agrarflächen. Auch der Ausgleich von Erschwernissen durch Pflanzenschutzmittelverbote ist Teil des Programms.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe der Zuwendung maßnahmen- und flächenabhängig ist. Für die meisten Maßnahmen gilt ein Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene allgemeine und maßnahmenspezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllen. Dies betrifft die Bewirtschaftung der Flächen, die Einhaltung von Schutzbestimmungen sowie die Beachtung von Kombinationsregeln mit anderen Förderprogrammen. Zudem sind die Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die Stellung eines Teilnahmeantrags vor Beginn der Verpflichtungen und jährliche Auszahlungsanträge über das webbasierte Portal DIANAweb. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet über die Gewährung der Zuwendung, wobei auch umfangreiche Kontrollen zum Tragen kommen.
Rechtsgrundlage
Diese Förderrichtlinie basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 4. Oktober 2022 und integriert sowohl europäische als auch nationale gesetzliche Grundlagen, die den Agrar- und Umweltsektor regulieren. Die rechtlichen Texte gewährleisten die Legitimität und den Rahmen der Fördermaßnahmen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Maßnahmenabhängig: bis zu 1.527 €/ha
Einsendeschluss:
15.12.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing + Environmental protection
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Verwaltet von:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)