Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur umweltgerechten Flächenbewirtschaftung im Rahmen der "Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)". Das Programm fördert sowohl ELER- als auch GAK-finanzierte Vorhaben, die darauf abzielen, Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Biodiversität in der Landwirtschaft zu verbessern. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für ihre freiwilligen Bewirtschaftungsverpflichtungen erhalten.

Wer wird gefördert?

Diese Richtlinie richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie Personenzusammenschlüsse, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Freistaat Sachsen ausüben. Die Förderung unterstützt Projekte zur umwelt- und klimagerechten Flächenbewirtschaftung, um die Ziele der Agrar- und Umweltpolitik zu verwirklichen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie unterstützt vielfältige Maßnahmen auf Acker- und Grünland, die eine umweltgerechte Bewirtschaftung und den Schutz der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu gehören sowohl Maßnahmen zur Schonung von Gewässern und Böden als auch Initiativen zum Erhalt seltener Kulturen oder zur Entwicklung von Mischwäldern auf ehemaligen Agrarflächen. Auch der Ausgleich von Erschwernissen durch Pflanzenschutzmittelverbote ist Teil des Programms.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung, wobei die Höhe der Zuwendung maßnahmen- und flächenabhängig ist. Für die meisten Maßnahmen gilt ein Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene allgemeine und maßnahmenspezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllen. Dies betrifft die Bewirtschaftung der Flächen, die Einhaltung von Schutzbestimmungen sowie die Beachtung von Kombinationsregeln mit anderen Förderprogrammen. Zudem sind die Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die Stellung eines Teilnahmeantrags vor Beginn der Verpflichtungen und jährliche Auszahlungsanträge über das webbasierte Portal DIANAweb. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet über die Gewährung der Zuwendung, wobei auch umfangreiche Kontrollen zum Tragen kommen.

Rechtsgrundlage

Diese Förderrichtlinie basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 4. Oktober 2022 und integriert sowohl europäische als auch nationale gesetzliche Grundlagen, die den Agrar- und Umweltsektor regulieren. Die rechtlichen Texte gewährleisten die Legitimität und den Rahmen der Fördermaßnahmen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maßnahmenabhängig: bis zu 1.527 €/ha

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.12.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing + Environmental protection

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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