Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "FRL Jugendpauschale" des Freistaates Sachsen unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte gezielt bei der Stärkung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Jugendhilfeangebote. Es fördert diverse Maßnahmen von Jugendarbeit bis Familienbildung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Dies trägt maßgeblich zur Stärkung der kommunalen Verantwortung und zur Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen junger Menschen und Familien bei.

Wer wird gefördert? Zielgruppen und geografische Abdeckung der FRL Jugendpauschale

Das Programm zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen. Es soll die kommunale Verantwortung für Jugendhilfeleistungen stärken und die bedarfsgerechte Entwicklung örtlicher Angebote unterstützen. Die geförderten Maßnahmen müssen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein, wobei die Mittel vorrangig an Träger der freien Jugendhilfe weitergeleitet werden sollen.

Was wird gefördert? Inhalte und Maßnahmen der Jugendhilfe

Das Programm unterstützt eine breite Palette an Angeboten und Leistungen im Bereich der Jugendhilfe, die der Planungsverantwortung der örtlichen Träger unterliegen. Hierzu zählen Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendgerichtshilfe sowie der Familienbildung und -beratung. Ausgenommen sind entgeltfinanzierte Leistungen und Investitionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale. Die Höhe der Zuwendung wird durch eine Grundpauschale multipliziert mit der Anzahl der jungen Menschen in der Kommune berechnet, wobei die kommunale Kofinanzierung eine Rolle spielt. Es handelt sich um eine Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Fördermittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Verankerung des Projekts in der örtlichen Jugendhilfeplanung, die Weiterleitung der Mittel an freie Träger und die Einhaltung qualitativer und quantitativer Leistungsstandards. Eine Kofinanzierung durch den Zuwendungsempfänger ist ebenfalls erforderlich.

Antragsverfahren für die Jugendpauschale

Das Antragsverfahren für die FRL Jugendpauschale ist klar strukturiert. Die Anträge sind jährlich bis zum 30. November des Vorjahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Dabei sind spezifische Vordrucke zu verwenden und Angaben zur prozentualen Aufteilung der Jugendpauschale auf die Leistungsbereiche zu dokumentieren.

Rechtsgrundlagen der FRL Jugendpauschale

Die FRL Jugendpauschale basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Sie ist eingebettet in allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Sachsen und des Achten Buches Sozialgesetzbuch, welche die Rahmenbedingungen für die Förderung der Jugendhilfe in Sachsen festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variabel, mindestens 10,40 € pro jungem Menschen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11. des Vorjahres

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Soziale Dienste, Jugendhilfe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

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