Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Förderrichtlinie WIN/2023 Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung in der Land- und Forstwirtschaft. Das Programm zielt darauf ab, Kompetenzen zu verbessern, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit im ländlichen Raum zu stärken, insbesondere in Bereichen wie Ressourcenschutz, Biodiversität und Klimaanpassung.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an verschiedene Akteure der Land- und Forstwirtschaft in Sachsen, die ihre fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen verbessern möchten. Es werden sowohl Anbieter von Bildungsmaßnahmen als auch Operationelle Gruppen für Innovationen und Teilnehmer von Netzwerken und Kooperationen unterstützt. Ziel ist der Wissensaustausch, die Innovationsförderung und die Stärkung nachhaltiger Praktiken im ländlichen Raum Sachsens.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Projekte in den Bereichen Wissensaustausch, Qualifizierung, Europäische Innovationspartnerschaften (EIP-Agri) und Netzwerke/Kooperationen innerhalb der Land- und Forstwirtschaft. Besondere Schwerpunkte liegen auf Ressourcenschutz, Biodiversität, Emissionsvermeidung, Tierschutz, Klimaanpassung und regionaler Vermarktung. Die Förderung umfasst die Organisation und Durchführung von Fachtagungen, Workshops, Seminaren, Arbeitskreisen, Exkursionen und Demonstrationsvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm gewährt Zuschüsse für Projektförderungen. Die Förderhöhen variieren je nach thematischem Schwerpunkt zwischen 90 und 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für EIP-Agri-Projekte gilt eine Untergrenze von 5.000 Euro Zuwendung. Bei Netzwerken und Kooperationen liegt die Untergrenze bei 5.000 Euro pro Jahr und Vorhaben. Die Unterstützung für EIP-Agri ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt, während Netzwerke und Kooperationen maximal sieben Jahre gefördert werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen sicherstellen, dass die Vorhaben nicht bereits anderweitig mit ELER-Mitteln kofinanziert werden. Es sind die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts einzuhalten und Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren (drei Jahre für IKT) zu beachten, und die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein. Zudem sind Beihilferechtsvorschriften wie die Agrarfreistellungsverordnung und De-minimis-Regeln zu beachten, sowie Transparenz- und Sichtbarkeitsmaßnahmen einzuhalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen, die vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht werden. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist die zuständige Antrags- und Bewilligungsbehörde. Anträge werden nach festgelegten Auswahlkriterien in einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des jeweils bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die "Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke – FRL WIN/2023" des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Das Programm operiert im Rahmen des geltenden GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland und berücksichtigt die einschlägigen EU-Bestimmungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Land- und Forstwirtschaft, Nahrungsmittelsektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Angewandte Forschung, Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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