Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) mit Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Ziel ist es, junge Menschen bis 27 Jahre in ihrem gesellschaftlichen Engagement zu fördern und ihre Berufs- oder Studienwahlkompetenz zu stärken. Die Förderung beläuft sich auf 185,00 EUR pro Teilnehmendenmonat und ist für Projekte in verschiedenen sozialen und kulturellen Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar.

Wer wird gefördert?

Das Programm zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, gesellschaftliches Engagement zu fördern und die Berufs- oder Studienwahlkompetenz junger Menschen zu stärken. Die Förderung wird ausschließlich für Projekte im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gewährt.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Es werden spezifische Kosten pro Teilnehmendenmonat bezuschusst, um die Durchführung dieser Dienste zu ermöglichen. Die Förderung konzentriert sich auf die Phase der Projektdurchführung, insbesondere die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des FSJ.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung ist als Festbetrag pro Monat und Teilnehmer festgelegt. Das Programm ist bis zum 31. August 2029 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen, die sowohl die Zulassung als FSJ-Träger als auch die Einhaltung spezifischer Vorschriften während der Projektdurchführung betreffen. Zudem sind Prüfrechte verschiedener Instanzen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren zur Förderung des FSJ erfolgt formgebunden und ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Bewilligung der Zuwendungen basiert auf einer Ermessensentscheidung und erfolgt schriftlich.

Rechtsgrundlage

Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes sowie einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften. Diese umfassende rechtliche Basis stellt die Legitimität und die Rahmenbedingungen des Förderprogramms sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

185,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.08.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, Sport, Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zusätzliche Partner:

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

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