Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) mit Zuschüssen. Ziel ist es, Plätze für junge Menschen aufzubauen und eine qualitativ hochwertige Betreuung zu sichern, um deren soziales Engagement und Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten ab.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an zugelassene Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in Schleswig-Holstein. Es zielt darauf ab, die Bereitstellung von FSJ-Plätzen und eine qualitativ hochwertige Durchführung in gemeinnützigen Einrichtungen zu sichern, um das soziale Engagement junger Menschen zu stärken. Die Förderung ist auf das geografische Gebiet Schleswig-Holstein beschränkt.
Was wird gefördert
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Begleitung von FSJ-Teilnehmenden und der Verwaltung des FSJ-Projektes entstehen. Die Unterstützung zielt auf die Sicherung und Qualitätsverbesserung des Freiwilligen Sozialen Jahres in verschiedenen sozialen und kulturellen Bereichen ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Teilfinanzierung. Es wird ein Festbetrag pro Freiwilligem gewährt, wobei ein Eigenanteil des Trägers erwartet wird. Die Zuwendungen werden für die Dauer eines FSJ-Projektjahres in Teilzahlungen ausgezahlt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderungsrichtlinie legt spezifische Voraussetzungen für Träger und die Durchführung des FSJ fest, darunter gemeinnützige Ziele, Qualifikation des pädagogischen Personals und Regelungen zur Taschengeldzahlung. Zudem müssen Träger eine enge Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen und der Landesbehörde gewährleisten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und unter Verwendung eines spezifischen Formulars bis zum 1. Juni eines Haushaltsjahres eingereicht werden. Erforderlich sind ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein späterer Verwendungsnachweis mit Sachbericht.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Schleswig-Holstein basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes. Sie ist eingebettet in umfassendere Bundesgesetze und Verwaltungsvorschriften, die Jugendfreiwilligendienste und das Haushaltsrecht regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100,00 € pro Monat
Offen bis:
31.08.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung