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Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Thüringen unterstützt Wissenschaftseinrichtungen und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit der Richtlinie FTI-Thüringen INVEST. Das Programm fördert gezielt Investitionen in Innovationszentren, forschungsbezogene Geräte- und Digital-Infrastruktur, um den Innovations- und Technologietransfer zu stärken und die regionale Wirtschaftskraft zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Wissenschafts- und wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in Thüringen. Ziel ist es, Innovationen zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft zu beschleunigen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in die forschungsbezogene Infrastruktur und Digitalisierung sowie Personalausgaben. Es zielt darauf ab, Innovationszentren auf- und auszubauen und die forschungsbezogene Geräte- und Digital-Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen zu stärken.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderhöhe und -quote variieren je nach Fördergegenstand, wobei für Personalausgaben eine Vollfinanzierung möglich ist und für Investitionen bis zu 90% der Ausgaben gedeckt werden. Eine Bagatellgrenze von 5.000 EUR ist zu beachten.

Bedingungen und Anforderungen

Wichtige Bedingungen umfassen die Projektdurchführung in Thüringen, die Prüfung anderer Fördermöglichkeiten, die Zuordnung zu den RIS Thüringen Spezialisierungsfeldern und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gelten zudem spezielle Anforderungen an die Buchführung und Publizitätspflichten gemäß europäischem Beihilferecht.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt hauptsächlich über das EFRE-Portal der Thüringer Aufbaubank und beinhaltet je nach Fördergegenstand Stichtags- oder Wettbewerbsverfahren. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch das zuständige Ministerium oder die Thüringer Aufbaubank, teilweise unter Einbeziehung unabhängiger Gutachten.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf der Richtlinie FTI-Thüringen INVEST und ist in einem umfassenden rechtlichen Rahmen verankert, der sowohl Landes- als auch EU-Rechtsvorschriften umfasst. Dies gewährleistet die Konformität mit nationalen Haushaltsgesetzen und europäischen Beihilferegeln, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von EFRE-Mitteln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Verwaltet von: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Website: Thüringer Aufbaubank