Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (FTI-Thüringen Personen)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen fördert die Gewinnung und Sicherung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen (FuEuI) sowie dessen Weiterbildung. Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Thüringen können Zuschüsse für Firmenstipendien in MINT-Fächern, die Neueinstellung von innovativem Personal und die Einrichtung von Forschungsgruppen erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung zu unterstützen und den Wissenstransfer in die Thüringer Wirtschaft zu stärken.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen, die hochqualifiziertes Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen gewinnen oder sichern möchten. Das Programm zielt darauf ab, die F&E-Intensität im Freistaat zu steigern und den Wissenstransfer in die Thüringer Wirtschaft zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm FTI-Thüringen PERSONEN fördert Maßnahmen zur Gewinnung und Weiterbildung von hochqualifiziertem Personal in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Förderung umfasst die Vergabe von Firmenstipendien, die Neueinstellung von innovativem Personal sowie die Unterstützung von Forschungsgruppen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm FTI-Thüringen PERSONEN gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Unterstützung hochqualifizierten Personals. Die Förderhöhe variiert je nach Fördergegenstand: Stipendien für Studierende und Promovierende, Zuschüsse für innovatives Personal und die Vollfinanzierung von Forschungsgruppen. Die Projektlaufzeiten sind ebenfalls spezifisch für jede Kategorie definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen, darunter die Beachtung der De-minimis-Regelung, Regelungen zum vorzeitigen Vorhabenbeginn und zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Antragssteller müssen zudem die Begleitung von Forschungsgruppen durch Industriebeiräte sicherstellen und haushaltsrechtliche sowie beihilferechtliche Vorgaben einhalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm FTI-Thüringen PERSONEN erfolgt primär über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank. Während Anträge für Stipendien und innovatives Personal fortlaufend eingereicht werden können, unterliegen Anträge für Forschungsgruppen bestimmten Stichtagen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und ggf. externer Gutachten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm FTI-Thüringen PERSONEN basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Freistaats Thüringen und wird maßgeblich durch europäische Verordnungen, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), sowie nationales Haushalts- und Verwaltungsrecht geregelt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Thüringen-Stipendium bis zu 1.200 €/Monat; Innovatives Personal bis zu 2.000 €/Monat; Forschungsgruppen 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Forschung, Entwicklung & Innovation, MINT-Bereich, Fachkräftesicherung, Wissens- und Technologietransfer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Zusätzliche Partner:

Industriebeiräte (begleitende Unternehmen für Forschungsgruppen)

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