Zurück zur Suche

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TECHNOLOGIE)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Förderprogramm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE unterstützt Forschungs- und Innovationsvorhaben im Freistaat Thüringen. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft der Wirtschaft, insbesondere von KMU, zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen zu forcieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für individuelle oder Verbund-FuE-Vorhaben sowie Innovationsgutscheine, basierend auf der Regionalen Innovationsstrategie (RIS Thüringen).

Wer wird gefördert

Das Programm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE fördert gezielt Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen, die innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Die Unterstützung ist an die Regionale Innovationsstrategie (RIS Thüringen) gekoppelt und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der thüringischen Wirtschaft zu stärken, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) sowie Innovationsgutscheine in verschiedenen Kategorien. Ziel ist die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die den Spezialisierungsfeldern der RIS Thüringen zugeordnet werden können.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und variiert in Höhe und Förderquote je nach Projektart und Unternehmensgröße. Es werden sowohl individuelle als auch Verbundvorhaben unterstützt, wobei letztere höhere Fördersummen und -quoten erhalten können. Wissenschaftseinrichtungen erhalten im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit eine Vollfinanzierung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen, darunter die Zuordnung zu den RIS Thüringen Spezialisierungsfeldern, Regelungen für Verbundvorhaben sowie die Beachtung von Beihilferegeln wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für das Programm FTI-Thüringen TECHNOLOGIE erfolgt primär über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank. Es gibt sowohl kontinuierliche Antragstellungen als auch Wettbewerbsverfahren mit spezifischen Fristen, insbesondere für Verbundvorhaben. Die Auswahl der Vorhaben basiert auf Innovationsgehalt, Verwertungspotenzial und der Ausrichtung an der RIS Thüringen.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf mehreren landes- und europarechtlichen Bestimmungen, die die Zielsetzung, Förderberechtigung und Rahmenbedingungen des Programms definieren. Sie gewährleistet die Legitimität und den rechtlichen Rahmen für die Programmumsetzung.

#Thüringen Forschung#Innovationsförderung#FuE-Vorhaben#KMU Förderung#Technologieentwicklung#Industrielle Forschung#Experimentelle Entwicklung#Innovationsgutscheine#RIS Thüringen#Verbundvorhaben#Schutzrechte#Produktentwicklung#Thüringer Aufbaubank#EFRE Förderung#Zuschuss

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Planung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Prototypenentwicklung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Freistaat Thüringen, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Website: Thüringer Aufbaubank (TAB)