Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether
Das FTI-Thüringen TRANSFER Programm fördert junge Unternehmen in Thüringen, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Kooperation mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen entwickeln. Zusätzlich unterstützt es Technologie- und Gründerzentren durch Kaltmietfreistellungen. Ziel ist es, Innovation und den Technologietransfer im Freistaat Thüringen zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an junge Unternehmen mit Sitz in Thüringen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen entwickeln möchten. Ein weiterer Förderbereich unterstützt Betreiber von Technologie- und Gründerzentren, die jungen, technologieorientierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen Mietfreistellungen gewähren.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Bereiche
Das Programm fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für junge Unternehmen sowie die Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren. Dies umfasst eine breite Palette an Branchen von technologieorientierten bis hin zu kreativwirtschaftlichen Bereichen und zielt auf Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe und Finanzierungsart variieren je nach Fördergegenstand, wobei maximale Fördersummen pro Wettbewerbsaufruf und pro Unternehmen festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Durchführung der Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und besondere Anforderungen an Kooperationen mit Forschungseinrichtungen.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahlprozess
Das Antragsverfahren variiert je nach Fördergegenstand und kann ein vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren oder Stichtagsverfahren umfassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank oder schriftlich.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie „FTI-Thüringen TRANSFER“, ergänzt durch landes- und europäische Haushalts- und Beihilfenregelungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000,00 € pro Wettbewerbsaufruf; 300.000,00 € insgesamt pro Unternehmen (get started 2gether); 10.000,00 € pro Jahr pro jungem Unternehmen (Kaltmietfreistellung)
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Junge Unternehmen (get started 2gether), Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/Applikationszentren (TGZ/APZ) (Kaltmietfreistellung).
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Angewandte Forschung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: