Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) – get started 2gether

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das FTI-Thüringen TRANSFER Programm fördert junge Unternehmen in Thüringen, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Kooperation mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen entwickeln. Zusätzlich unterstützt es Technologie- und Gründerzentren durch Kaltmietfreistellungen. Ziel ist es, Innovation und den Technologietransfer im Freistaat Thüringen zu stärken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich hauptsächlich an junge Unternehmen mit Sitz in Thüringen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen entwickeln möchten. Ein weiterer Förderbereich unterstützt Betreiber von Technologie- und Gründerzentren, die jungen, technologieorientierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen Mietfreistellungen gewähren.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Bereiche

Das Programm fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für junge Unternehmen sowie die Kaltmietfreistellung in Technologie- und Gründerzentren. Dies umfasst eine breite Palette an Branchen von technologieorientierten bis hin zu kreativwirtschaftlichen Bereichen und zielt auf Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe und Finanzierungsart variieren je nach Fördergegenstand, wobei maximale Fördersummen pro Wettbewerbsaufruf und pro Unternehmen festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Durchführung der Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und besondere Anforderungen an Kooperationen mit Forschungseinrichtungen.

Antragsverfahren: Ablauf und Auswahlprozess

Das Antragsverfahren variiert je nach Fördergegenstand und kann ein vorgeschaltetes Wettbewerbsverfahren oder Stichtagsverfahren umfassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank oder schriftlich.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie „FTI-Thüringen TRANSFER“, ergänzt durch landes- und europäische Haushalts- und Beihilfenregelungen.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#FTI-Thüringen TRANSFER#Innovationsförderung Thüringen#Forschungsförderung Junge Unternehmen#Produktentwicklung Zuschuss#Startups Thüringen#Wissens- und Technologietransfer#Kreativwirtschaft Förderung#Technologiezentren Mietfreistellung#FuE-Projekte Thüringen#Kooperationsförderung Wissenschaft#De-minimis Beihilfen#get started 2gether#Thüringer Aufbaubank

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000,00 € pro Wettbewerbsaufruf; 300.000,00 € insgesamt pro Unternehmen (get started 2gether); 10.000,00 € pro Jahr pro jungem Unternehmen (Kaltmietfreistellung)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Junge Unternehmen (get started 2gether), Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/Applikationszentren (TGZ/APZ) (Kaltmietfreistellung).

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Angewandte Forschung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

0 x 0
XS