Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) investive Vorhaben zur Modernisierung der infrastrukturellen Ausstattung staatlicher Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Stärkung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Forschungsinfrastruktur und moderner Medizintechnologie, um die Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Das Programm zur Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten richtet sich an staatliche Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, die Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zu stärken und die regionale Wirtschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Investitionen in die apparativ-technische Infrastruktur, insbesondere in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente. Förderfähig sind dabei Projekte zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie zur Einführung moderner Medizintechnologie. Die geförderten Vorhaben müssen sich thematisch in die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RIS) einordnen lassen und die Innovationsbedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit wird im Zuwendungsbescheid festgelegt, wobei die Mittel nur für bereits erfolgte Zahlungen angefordert werden dürfen. Der Zweckbindungszeitraum beginnt mit der letzten Auszahlung und richtet sich nach der geplanten Nutzungsdauer.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst die Einhaltung von Vergaberechtsvorschriften, die Berücksichtigung von Beihilferegeln, und die Sicherstellung der Projektdauerhaftigkeit. Zudem sind Transparenz- und Informationspflichten zu beachten und umfassende Prüfrechte einzuräumen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen, wobei die Formulare online verfügbar sind. Die Bewilligung erfolgt nach einer Stellungnahme des fachlich zuständigen Ministeriums durch das LFI. Die Mittel werden nur bei Bedarf für bereits erfolgte Zahlungen angefordert, und die Verwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie zur Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie basiert auf EU-Verordnungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem EFRE-Programm für Mecklenburg-Vorpommern sowie landesrechtlichen Haushalts- und Verwaltungsregelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Medizintechnik

Begünstigte

Begünstigte:

Research and Development

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

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