Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) investive Vorhaben zur Modernisierung der infrastrukturellen Ausstattung staatlicher Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Stärkung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Forschungsinfrastruktur und moderner Medizintechnologie, um die Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Das Programm zur Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten richtet sich an staatliche Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, die Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zu stärken und die regionale Wirtschaft zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Investitionen in die apparativ-technische Infrastruktur, insbesondere in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente. Förderfähig sind dabei Projekte zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie zur Einführung moderner Medizintechnologie. Die geförderten Vorhaben müssen sich thematisch in die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 für das Land Mecklenburg-Vorpommern (RIS) einordnen lassen und die Innovationsbedarfe der regionalen Wirtschaft berücksichtigen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit wird im Zuwendungsbescheid festgelegt, wobei die Mittel nur für bereits erfolgte Zahlungen angefordert werden dürfen. Der Zweckbindungszeitraum beginnt mit der letzten Auszahlung und richtet sich nach der geplanten Nutzungsdauer.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische rechtliche, administrative und operative Bedingungen. Dies umfasst die Einhaltung von Vergaberechtsvorschriften, die Berücksichtigung von Beihilferegeln, und die Sicherstellung der Projektdauerhaftigkeit. Zudem sind Transparenz- und Informationspflichten zu beachten und umfassende Prüfrechte einzuräumen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen, wobei die Formulare online verfügbar sind. Die Bewilligung erfolgt nach einer Stellungnahme des fachlich zuständigen Ministeriums durch das LFI. Die Mittel werden nur bei Bedarf für bereits erfolgte Zahlungen angefordert, und die Verwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie zur Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie basiert auf EU-Verordnungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem EFRE-Programm für Mecklenburg-Vorpommern sowie landesrechtlichen Haushalts- und Verwaltungsregelungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Medizintechnik
Begünstigte:
Research and Development
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)