Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Offen
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) fördert Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und ländlicher Räume in Deutschland. Sie zeichnet sich durch einen Rahmenplan aus, der jährlich überprüft und angepasst wird, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft und die Sicherung der Lebens- und Naturräume.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die zur Entwicklung der Landwirtschaft und ländlicher Räume sowie zum Küstenschutz beitragen. Dazu gehören landwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Entwicklung der Landwirtschaft, den Schutz ländlicher Räume, den Küstenschutz sowie spezifische Umwelt- und Tierschutzbelange abzielen. Dies umfasst Investitionen in Infrastruktur, nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden und die Stärkung regionaler Strukturen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe und der Umfang der Unterstützung stark von der jeweiligen Maßnahme abhängen. Zusätzlich können Bürgschaften gewährt werden. Förderhöchstsätze und mögliche Zuschlagspunkte variieren, um spezifische Ziele wie den Tier- oder Umweltschutz zu incentivieren.
Bedingungen und Anforderungen
Die Bewilligung der Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die von der Art der Maßnahme, der Größe des Unternehmens und den spezifischen Zielen der Förderung abhängen. Dazu gehören vertragliche Verpflichtungen, Wirtschaftlichkeitsnachweise und die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist dezentral über die Bundesländer organisiert, die eigene Förderrichtlinien zur Konkretisierung der GAK-Maßnahmen festlegen. Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt auf Ebene der Länderbehörden, wobei Transparenz und die Einhaltung wettbewerblicher Grundsätze, wo relevant, sichergestellt werden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Bundesweit
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forsten, Fischwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Küstenschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von: Bundesländer
Zusätzliche Partner: Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK)
Website: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)