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 Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten. Ziel ist die Steigerung der Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und die Stärkung der nordrhein-westfälischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder zinsloses Darlehen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen in Nordrhein-Westfalen, die sich der Entwicklung und Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten widmen. Hauptziel ist die Förderung der Qualität pädagogisch oder kulturell bedeutsamer Projekte und die Stärkung der regionalen Medien- und Kreativwirtschaft.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Entwicklung und Produktion digitaler Spiele und interaktiver Inhalte in verschiedenen Phasen, von der Konzeptentwicklung über die Prototypenentwicklung bis zur vollständigen Produktion. Gefördert werden Vorhaben, die qualitativ förderungswürdig sind und bestimmte kulturelle, gestalterische und technologische Kriterien erfüllen, während Inhalte, die Gewalt verherrlichen oder kinder- und jugendgefährdend sind, explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet unterschiedliche Finanzierungsinstrumente für verschiedene Projektphasen: Zuschüsse für Konzept- und Prototypenentwicklung und zinslose Darlehen für Produktionsvorhaben. Die Förderhöhe variiert je nach Phase und deckt einen signifikanten Anteil der Kosten ab, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10% erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung der Förderung ist an spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen gebunden, die von der Einhaltung formaler Antragsvorgaben bis zur Erfüllung inhaltlicher Kriterien reichen. Dazu gehören unter anderem ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor der Antragstellung, die Beachtung ethischer Grundsätze und die transparente Darstellung der Förderung in den Projekt-Credits.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, inklusive eines verpflichtenden Beratungsgesprächs, und die fristgerechte Einreichung vollständiger Unterlagen. Die Entscheidungen über die Förderung trifft ein spezielles Vergabegremium auf Basis der eingereichten Anträge und des Kriterienkatalogs, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet primär die Förderleitlinie der Film- und Medienstiftung NRW GmbH für digitale Spiele und interaktive Inhalte, die wiederum auf dem Gesellschaftsvertrag der Stiftung und dem Kulturfördergesetz NRW basiert. Diese Dokumente legen die Ziele und Bedingungen der Förderung fest und sind für Fördernehmer verbindlich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport, Digitalisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Film- und Medienstiftung NRW GmbH

Verwaltet von: Film- und Medienstiftung NRW GmbH

Website: Film- und Medienstiftung NRW