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Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendien
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Georgius-Agricola-Stipendium des Landes Sachsen fördert besonders begabte Studierende aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, die ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Sachsen absolvieren möchten. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die die wissenschaftliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken und zukünftige Führungskräfte in der Region entwickeln sollen.

Wer wird gefördert?

Das Georgius-Agricola-Stipendium richtet sich an talentierte Studierende und Graduierte aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, die ein Vollzeit- oder Kurzzeitstudium in Sachsen absolvieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, die wissenschaftliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken und zukünftige Führungskräfte zu entwickeln. Die Förderung ist an spezifische akademische Voraussetzungen und den Studienort Sachsen gebunden.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Studienaufenthalte, die entweder auf einen berufsqualifizierenden Abschluss in spezifischen Fachbereichen abzielen oder der fachlichen Weiterqualifikation dienen. Die geförderten Aktivitäten umfassen sowohl grundlegende Bildungswege als auch spezialisierte Forschungs- und Entwicklungsphasen. Die finanzielle Unterstützung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss konzipiert, der bestimmte Kosten des Aufenthalts abdeckt.

Art und Umfang der Finanzierung

Dieses Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als monatliche Stipendien ausgezahlt werden. Die Höhe der Zuwendung und die maximale Förderdauer sind klar definiert, abhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit- oder Kurzzeitstipendium handelt. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der direkten Verrechnung von Kosten für Krankenversicherung und Unterkunft durch das Studentenwerk.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung des Georgius-Agricola-Stipendiums ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die sich auf die akademische Leistung, sprachliche Voraussetzungen und das Einhalten der Studienordnung beziehen. Zudem gibt es spezifische Regelungen zur Anrechnung anderer Einkünfte und zur Überwachung des Studienfortschritts, um den Förderzweck sicherzustellen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für das Georgius-Agricola-Stipendium unterscheidet sich leicht für Vollzeit- und Kurzzeitstudien, involviert aber immer das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule und das Studentenwerk Dresden. Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten, wobei sowohl die Hochschulen als auch das Studentenwerk eine entscheidende Rolle spielen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Georgius-Agricola-Stipendiums bilden spezifische Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums, ergänzt durch Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung und des Sächsischen Hochschulgesetzes. Diese Dokumente legen den Zweck, die Voraussetzungen und das Verfahren der Stipendienvergabe fest und sichern die ordnungsgemäße Mittelverwaltung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

480,00 € pro Monat

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Evaluierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von: Studentenwerk Dresden

Zusätzliche Partner: Hochschulen, Akademische Auslandsämter

Website: Studieren in Sachsen – Akademische Auslandsämter