Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung Geschlossen
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen fördern in Kooperation mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Vorhaben zur Gewässerschutzberatung. Ziel ist es, den Trinkwasserschutz und den Zustand der Grund- und Oberflächenwasserkörper zu verbessern, indem Beratungs- und Informationsleistungen sowie Modell- und Pilotprojekte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Produktionsgartenbau unterstützt werden. Das Programm bietet Zuschüsse für Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an spezifische Akteure im Bereich der Wasserversorgung und des Gewässerschutzes. Es unterstützt Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung, deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Niedersachsen für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zuständig sind. Die Maßnahmen müssen in festgelegten Trinkwassergewinnungsgebieten oder Zielkulissen in Niedersachsen oder Bremen durchgeführt werden, um den Trinkwasserschutz und den guten Zustand der Grund- und Oberflächenwasserkörper zu gewährleisten.
Was wird gefördert?
Das Programm zur Gewässerschutzberatung fördert eine Reihe von Maßnahmen, die auf den Schutz von Wasserressourcen abzielen. Dazu gehören umfassende Beratungs- und Informationsleistungen für land-, forst- und gartenbauliche Betriebe, die Erstellung von Beratungsgrundlagen und Konzepten, sowie Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern. Zusätzlich werden Modell- und Pilotprojekte unterstützt, die zur Entwicklung und Demonstration gewässerschonender Bewirtschaftungssysteme beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung für Gewässerschutzberatung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der die vollständigen zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Es gibt spezifische Mindestausgaben pro Jahr für bestimmte Beratungsleistungen. Die Finanzierung erfolgt zu 80% aus EU-Mitteln des ELER und zu 20% aus Landesmitteln. Die Projektlaufzeiten orientieren sich an Schutzkonzepten oder betragen mindestens ein Jahr.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gewässerschutzberatung gelten spezifische rechtliche und fachliche Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Einhaltung von Schutzkonzepten und die Qualifikation der beratenden Personen. Modell- und Pilotprojekte müssen innovativ sein und dürfen keine Überschneidungen mit bereits geförderten oder untersuchten Vorhaben aufweisen. Das Programm unterliegt spezifischen EU-Beihilferegeln, die im Rahmen des ELER-Fonds angewendet werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt mittels vorgeschriebener Vordrucke, die von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für den Mittelabruf und Verwendungsnachweis sind qualifizierte Belege einzureichen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union gewährt wird. Diese Richtlinie ist eingebettet in umfassende EU-Verordnungen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und nationale Verwaltungsvorschriften. Sie legt den Rahmen für die geförderten Maßnahmen und deren Umsetzung fest.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Land- und Forstwirtschaft, Produktionsgartenbau, Öffentliche Wasserversorgung, Gewässerschutz, Umwelt- und Naturschutz
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Website: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)