Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Das Land Hessen fördert, unterstützt vom Bund und der Europäischen Union, den Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen. Das Programm vergibt Zuschüsse für Breitbandnetze in ländlichen Gebieten und Gewerbezonen, die Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots sowie für Studien und Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Ziel ist die Stärkung der digitalen Transformation und Wettbewerbsfähigkeit in der Region.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Gebiete der Gigabitversorgung Hessen

Das Förderprogramm zur Gigabitversorgung in Hessen richtet sich primär an öffentliche Körperschaften und gemeinwohlorientierte Organisationen. Es zielt darauf ab, die digitale Infrastruktur landesweit zu stärken, insbesondere in unterversorgten ländlichen Gebieten und Gewerbezonen, um die digitale Transformation zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten im Rahmen der Gigabitversorgung Hessen

Das Programm fördert eine breite Palette an Projekten und Aktivitäten, die auf den Ausbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Hessen abzielen. Dies umfasst Investitionen in gigabitfähige Netze, Beratungsleistungen, Studien und die Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotspots. Es sind klare Richtlinien für förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben definiert.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung in der Gigabitversorgung Hessen

Die Förderung der Gigabitversorgung in Hessen erfolgt hauptsächlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, ergänzt durch die Möglichkeit eines Darlehens für bestimmte Infrastrukturgesellschaften. Die Förderhöhe variiert je nach Förderbereich und kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen, wobei für spezifische Projekte wie WLAN-Hotspots absolute Höchstbeträge gelten.

Bedingungen und Anforderungen: Rechtliche und Organisatorische Rahmenbedingungen

Das Programm zur Gigabitversorgung in Hessen unterliegt verschiedenen Bedingungen und Anforderungen, die von beihilferechtlichen Vorgaben bis hin zu Vergaberegeln reichen. Antragstellende müssen die Wirtschaftlichkeit ihrer Vorhaben nachweisen, Zweckbindungsfristen einhalten und für Transparenz bei Ausschreibungen und Projektumsetzung sorgen.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Gigabit-Förderung in Hessen

Das Antragsverfahren für die Gigabitversorgung Hessen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einreichung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Es ist ein transparentes Verfahren mit klaren Vorgaben für die erforderlichen Unterlagen und Nachweise, die eine fundierte Prüfung und Auswahl der Projekte ermöglichen.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Basis der Gigabitversorgung Hessen

Die Förderung der Gigabitversorgung in Hessen basiert auf einer umfassenden Richtlinie und einer Vielzahl von europäischen, bundesweiten und hessischen Gesetzen und Verordnungen. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass die Förderung im Einklang mit nationalen und europäischen Vorschriften steht, insbesondere im Hinblick auf Beihilferecht und Haushaltsführung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 € für WLAN-Hotspots

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hessen, insbesondere in der Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023–2027 (u.a. Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner, Wetterau) sowie in den GRW-Fördergebieten (Werra-Meißner-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Odenwaldkreis).

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Digitalisierung, Infrastruktur, Telekommunikation, ländliche Entwicklung, Gewerbeentwicklung, Öffentlicher Dienst, Tourismus

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Europäische Union

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

atene KOM GmbH, Gigabitbüro des Bundes, Hessen Trade & Invest GmbH (Breitbandbüro Hessen), KfW Bankengruppe, Landwirtschaftliche Rentenbank, ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum

Website:

WI Bank

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