Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern „Go International“
Das bayerische Förderprogramm "Go International" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler mit Sitz in Bayern bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von Internationalisierungsmaßnahmen, von der Strategieentwicklung über Marketing bis hin zu Messeauftritten. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe international zu stärken und ihre Marktpräsenz im Ausland auf- oder auszubauen.
Wer wird gefördert
Das Programm "Go International" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Bayern. Es unterstützt diese Unternehmen dabei, neue Märkte im Ausland zu erschließen oder ihre bestehende Marktpräsenz dort auf- und auszubauen. Die Förderung zielt darauf ab, die Internationalisierungsbemühungen bayerischer Unternehmen zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten zu erhöhen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm "Go International" unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf abzielen, bayerische Unternehmen bei der Internationalisierung zu begleiten. Dies umfasst unter anderem strategische Beratung, Marketingaktivitäten sowie spezifische Vorbereitungen für den Markteintritt. Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die direkt mit der Erschließung neuer Märkte oder der Festigung der Marktpräsenz im Ausland in Verbindung stehen, während bestimmte Kostenkategorien explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung durch "Go International" erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach dem Standort der Betriebsstätte in Bayern sowie der Fördergebietskulisse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) richtet. Die maximale Förderhöhe pro Zielmarkt ist festgelegt, und die Projekte haben eine definierte Laufzeit.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der "Go International" Förderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Diese umfassen Anforderungen an die Antragstellung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben wie die De-Minimis-Regelung sowie Bestimmungen zur Budgetverwaltung und die Vermeidung von Doppelförderungen. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zum Entzug der Förderung führen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für "Go International" ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung separater Anträge für jedes Zielland. Die Bewilligungsstelle prüft die Anträge und entscheidet über die Zuwendung. Nach Abschluss des Projekts und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung "Go International" basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und ist in ein breiteres rechtliches und haushaltsrechtliches Rahmenwerk eingebettet. Sie profitiert zudem von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und unterliegt beihilferechtlichen Vorgaben der EU.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
30.000 € pro Zielmarkt
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bayern (Deutschland)
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Verwaltet von:
Außenwirtschaftszentrum Bayern – BIHK Service GmbH
Zusätzliche Partner:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Website: