Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen (GREEN invest)
Der Freistaat Thüringen förderte mit GREEN invest Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Das Programm bot Zuschüsse für Beratungen, Investitionen, Contractingverträge, Demonstrationsvorhaben und begleitende Studien, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Es zielte darauf ab, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz in Thüringer Unternehmen zu steigern.
Wer wird gefördert
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen in Thüringen, die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen möchten. Ziel ist es, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den sparsamen Umgang mit Energie zu fördern.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst eine breite Palette an Maßnahmen, von Energieeffizienzberatungen und deren Umsetzung in Investitionen bis hin zu Demonstrationsvorhaben und begleitenden Studien. Die Maßnahmen müssen der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit variierenden Fördersätzen je nach Maßnahme und Unternehmensgröße, wobei spezifische Höchstbeträge für Beratungsleistungen festgelegt sind. Für Demonstrationsvorhaben können auch höhere Förderungen bis zu 15 Mio. Euro bei Einhaltung der AGVO-Bestimmungen gewährt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Qualitätsstandards für Beratungen. Die Förderung unterliegt zudem den EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung und der AGVO.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für GREEN invest wird zentral über die Thüringer Aufbaubank abgewickelt, die auch über die Bewilligung entscheidet und die Auszahlung der Mittel nach Einreichung der Belege vornimmt. Eine elektronische Antragstellung ist über das EFRE 2014 Webportal möglich.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Freistaates Thüringen, die durch verschiedene Verordnungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie europäische Beihilferegelungen wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ergänzt und gestützt wird. Nationale Gesetze wie das Subventionsgesetz sind ebenfalls relevant.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
15.000.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Begünstigte:
Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freistaat Thüringen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: