Gründen in Brandenburg (GiB) Offen
Das Programm "Gründen in Brandenburg (GiB)" des Landes Brandenburg unterstützt Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Selbstständigkeit und unternehmerischen Denkens. Es zielt darauf ab, die Qualität und Erfolgsaussichten von Neugründungen sowie Unternehmensnachfolgen zu verbessern und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert.
Wer wird gefördert
Das Programm "Gründen in Brandenburg (GiB)" richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie staatliche Hochschulen in Brandenburg. Ziel ist es, die Gründungsbereitschaft und -kultur im Land zu stärken. Die Angebote müssen kostenfrei für die Gründungswilligen sein, die selbst noch nicht unternehmerisch tätig sein dürfen.
Was wird gefördert
Das Programm "Gründen in Brandenburg" unterstützt vielfältige Projekte, die sich der Existenzgründung und dem Entrepreneurship widmen. Die Förderungen umfassen thematisch breit gefächerte Bereiche, von der Vermittlung unternehmerischer Fähigkeiten in Schulen bis hin zur spezifischen Begleitung innovativer oder zielgruppenspezifischer Gründungsvorhaben. Dabei liegt der Fokus ausschließlich auf der Vorgründungsphase.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm "Gründen in Brandenburg" bietet Projektförderungen in Form von Zuschüssen an. Die Höhe der Förderung variiert je nach Projekttyp, wobei in den meisten Fällen eine Vollfinanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben möglich ist. Die Projekte der ersten Förderrunde laufen bis Ende 2025, eine zweite Förderrunde ist geplant.
Bedingungen und Anforderungen
Für Zuwendungsempfänger im Programm "Gründen in Brandenburg" gelten spezifische rechtliche und operationale Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Kooperation, die Einhaltung von EU-Richtlinien und Transparenzanforderungen sowie die Nichtdurchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen der Projekte.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für "Gründen in Brandenburg" erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Je nach Fördertatbestand ist das Verfahren ein- oder zweistufig angelegt.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Programm "Gründen in Brandenburg (GiB)" bildet eine spezifische Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, ergänzt durch Landeshaushaltsordnung und EU-Verordnungen zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für die Bereiche Schule mit Unternehmergeist, regionale und überregionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte sowie zielgruppenspezifische Begleitprojekte; maximal 75 Prozent für Hochschulprojekte.
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Lehrpersonal, Schüler, Studierende, akademisches Personal
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner: Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Agenturen für Arbeit/Jobcenter, Wirtschaftskammern, kommunale Wirtschaftsförderungen, Technologie- und Gründerzentren